KARLSRUHE. (hpd) Seit einigen Tagen, genau seit dem 29. Juni 2010, dürfen selbsternannte „Lebensschützer“ wieder straffrei Frauen behelligen, die sich das Recht nehmen, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem dieser „Lebensschützer“ Recht, der vor einer Münchener Frauenarztpraxis massiv gegen Frauen vorging, die sich vom Arzt beraten lassen bzw. einen Schwangerschaftsabbruch durch diesen durchführen lassen wollten.