In den über vier Jahren, in denen ärztliche Suizidhilfe verboten war, sind in Deutschland etwa 400.000 Menschen gestorben. Wenn man annimmt, dass nur ein Prozent davon unbedingt sein aussichtsloses Leiden vor dem Tod abkürzen wollte, wären das etwa 4.000 Menschen gewesen, die sich in den Tod gequält oder problematische Suizidmethoden angewendet haben. § 217 war so etwas wie ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Verantwortlich waren dafür vor allem Abgeordnete der CDU/CSU, etwa 40 % der SPD-Abgeordneten und die Kirchen. Dem 217 haben auch der Bundesrat, Kanzlerin Merkel und Bundespräsident Gauck zugestimmt. Niemand wurde für dies verfassungswidrige Gesetz zur Verantwortung gezogen.