Was meinen Sie, wenn Sie schreiben: "Christen müssen leiden ... auch wenn diese Atheisten sind." Also entweder oder; Christen ODER Atheisten. Nicht UND. Das geht sich nicht aus.

Ich finde, dass auch Ihr zweiter Satz sehr kurz gedacht ist. Der vom BVerfG gekippte § 217 war nie unter der Prämisse entstanden, dass er humanistisch sein soll. Wie auch? Und es war nicht vorrangig die "Religion", die Menschen quälte (also nicht in diesem Zusammenhang), es waren Menschen, konservative Politiker, die Selbstbestimmung nicht so definieren, wie vermutlich Sie und ich das tun. Im Bundestag sitzen keine Kirchenfürsten. Sondern gewählte Vertreter. Und wenn es Ihnen und anderen nicht passt, dass dort noch immer mehr religiöses Denken herrscht als im Rest der Bevölkerung: Dann haben Sie es spätestens in einer Wahlkabine in der Hand, das zu ändern.

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