Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Am vergangenen Wochenende fand im Oldenburgischen Kulturzentrum PFL ein Vortrag der Rechtsanwältin und ehrenamtlichen Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Elke Neuendorf statt. Sie sprach über zwei äußerst wichtige Themen: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Veranstalter war der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg. Die Moderation übernahm die Sprecherin des Arbeitskreises, Angelika Salzburg-Reige. Die Veranstaltung zog rund 120 interessierte Zuhörer an.