In einer Presseerklärung veröffentlichte die polnische Bischofskonferenz Ergebnisse des letzten Treffens. Demnach kommt eine große Änderung auf die gläubigen Polen zu. Das fünfte kirchliche Gebot wurde geändert, nach dem das Feiern an einem Freitag verboten war.
Nun haben die Gläubigen den hauptamtlichen Segen und die Erlaubnis auf Tanzveranstaltung und Festen auch am fünften Tag der Woche zu feiern.
Doch der Charakter des Freitages als Bußtag ändere sich laut Presseerklärung nicht. Ausnahmen sind besondere Kirchenfeste, die auf einen Freitag fallen.