Spendenkampagne

Informationsfreiheit statt Ordnungsstrafe wegen § 219a StGB

Am 27. Juni 2018 setzten zehn Aktivist*innen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung ein Zeichen für die Streichung des Paragrafen 219a StGB: Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu § 219a StGB standen sie mit bedruckten T-Shirts auf und wurden von Stephan Brandner (AfD-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender) des Saales verwiesen.

Der Vorwurf: sie hätten die Sitzung gestört und einen Polizeieinsatz verursacht. Eine Strafanzeige folgte und die Aktivist*innen wurden zu einem Bußgeld von insgesamt knapp 1800 € verurteilt.

Das wollen wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung so nicht stehen lassen und starten einen Solidaritäts-Spendenaufruf! Die Aktion für Informationsfreiheit war wichtig und richtig! Auf den T-Shirts forderten wir das "Recht auf Information zum Abbruch" und "#wegmit219a". Außerdem war zu lesen: "abortion is not a crime", "abortion saves lives" und "Ich habe abgetrieben".