Wütender Mob attackiert Tempel

Pakistan: Schutzhaft für Schuldirektor nach Blasphemievorwurf

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In Pakistan ist islamischer Fundamentalismus weit verbreitet

Nachdem ein muslimischer Schüler seinen hinduistischen Schuldirektor der Blasphemie bezichtigt hatte, brach eine Welle der Gewalt im südostpakistanischen Distrikt Ghotki los. Dabei wurden die betroffene Schule sowie ein hinduistischer Tempel überfallen und teilweise zerstört. Der Schuldirektor sowie weitere Personen mussten in Schutzhaft genommen werden.

Pakistans Gesetzgebung gegen Blasphemie hat in den letzten Jahren bereits zahlreiche Opfer gefordert. Nicht nur verstärkt sie religiöse Spannungen, sondern wird auch immer wieder benutzt, um unbequeme Personen inhaftieren zu lassen. Aktuell sitzen 40 Personen wegen einer Verurteilung wegen Blasphemie in lebenslanger Haft beziehungsweise warten auf ihre Todesstrafe. Nachdem Ende letzten Jahres der Fall der vermeintlichen Blasphemikerin Asia Bibi, die wegen einer Beschwerde über den lauten Gebetsruf einer Moschee vor einem wütenden Mob außer Landes fliehen musste, weltweit für Empörung sorgte, kam es nun wieder zu einem dramatischen Gewaltausbruch.

Nach Informationen von AlJazeera hatte im Distrikt Ghotki ein Schüler seinen Schuldirektor bezichtigt, während einer Urdu-Stunde blasphemische Aussagen getätigt zu haben. Nach einer Anzeige durch den Vater des Jungen versuchte Personal der Schule den Sachverhalt mit dem Vater zu klären. Ein Streit entbrannte und eskalierte schließlich. Ein wütender Mob überfiel die Schule sowie einen Tempel der hinduistischen Minderheit und zerstörte das Inventar. Der Schuldirektor sowie der anklagende Vater wurden zu ihrer eigenen Sicherheit von der Polizei verhaftet. Politik und religiöse Führer muslimischer und hinduistischer Gruppen verurteilten den Gewaltausbruch scharf. Die Menschenrechtsorganisation rief dazu auf, die hinduistische Minderheit zu schützen.

Nach Angaben von BBC wurden bisher 43 Personen im Zusammenhang mit dem Gewaltausbruch belangt. Auch ihnen droht eine Verurteilung wegen Blasphemie wegen der Zerstörungen im Tempel. Die Gefahr der Todesstrafe jedoch besteht in diesem Falle nicht.