Reproduktionsmedizin nur für Verheiratete

Unverheirateten Paaren werden die Kosten für Reproduktionsmedizin nicht von den Krankenkassen erstattet. Selbst, wenn diese wollen.

Das Bundessozialgericht hatte zu entscheiden, ob einem unverheiratetem Paar von der Krankenkassen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen erstattet werden dürfen. Denn obwohl rund 30 Prozent der Kinder in Familien aufwachsen, bei denen die Eltern nicht verheiratet sind, werden diese Kosten bisher nur bei Vorliegen eines Trauscheines übernommen.

Das sieht sogar der Vertreter einer Krankenkasse als gesetzwidrig an: "Unverheiratete zahlten ebenso wie Ehepaare Beiträge - warum sollten sie dann nicht auch gleich behandelt werden?" sagt zum Beispiel Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstands der BKK VBU.

Das hat das Bundessozialgericht leider anders gesehen. Es entschied, dass die Krankenkassen Paaren ohne Trauschein eine künstliche Befruchtung nicht mitfinanzieren dürfen.