BfG Bayern zum Kopftuchurteil

Bundesverfassungsgericht privilegiert Religionen

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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

MÜNCHEN. (hpd/bfg) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Tragen von Kopftüchern in Schulen ist kein Zeichen für die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern privilegiert Religionen und Religiöse. Damit konterkariert es die weltanschauliche Neutralität des Staates.

Dies ist ein weiterer Meilenstein in der "Eroberung" eines (vermeintlich) säkularen Staates durch Religionen und Konfessionen, die ihren Einfluss ungehindert bereits in Rundfunkräten, Lehrplankommissionen usw. ausüben können – trotz schwindender Mitgliederzahl. Fehlt nur noch, dass das BVG sein sogenanntes "Kruzifix-Urteil" revidiert, das den Praxistest sowieso nur in den wenigsten Fällen besteht.

In Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes steht: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Das Grundgesetz garantiert auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1).

BfG Bayern

Warum das BVG daraus konstruiert, dass Menschen (hier Schülerinnen und Schüler und auch Lehrerinnen und Lehrer) sich die religiösen Bekenntnisäußerungen von Lehrpersonal gefallen lassen müssen, ohne diesen ausweichen zu können, mag man in Juristendeutsch dem Urteil des BVG entnehmen können.

Eine Gleichheit vor dem Gesetz ist damit aber nicht gegeben. Privilegiert sind weiterhin Religionen und Religiöse.

 


Pressemitteilung des BfG Bayern