Recht

Sachbearbeiterin mit Kopftuch

Grundgesetz oder Scharia – beides zusammen geht nicht

Wer Beamtin oder Beamter werden will, muss „die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. So sagt es Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes. Engagiert sich eine Person innerhalb einer Organisation, deren Ziele ganz anders gelagert sind, nämlich eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia zu errichten, so passt dieses Engagement so gar nicht zu den für Beamte geltenden Vorgaben. Eine solche Person kann daher nicht Beamtin oder Beamter werden. Eben dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 30. Juli 2026 (Aktenzeichen Az. 12 K 8295/25).

Geld

Unzulässige Steuerabsetzung von Religionsbeiträgen in Österreich

Eine Informationsfreiheitsanfrage ans österreichische Bundesministerium für Finanzen ergab, dass mehrere Religionsgesellschaften die Zahlungen der Mitglieder als steuerlich absetzbare Pflichtbeiträge melden, während sie gleichzeitig damit werben, dass sie ausschließlich von Spenden leben, die steuerlich nicht begünstigt sind. Der Schaden betrug zwischen 2020 und 2024 mindestens 10 Millionen Euro. Der Zentralrat der Konfessionsfreien Österreich wird hier juristische Schritte einleiten.

Frau Gesicht mit Hand vor dem Mund

Gilt bald „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht?

Aus dem bisher im deutschen Sexualstrafrecht geltenden „Nein heißt Nein“ soll ein „Ja heißt Ja“ werden. Jedenfalls sieht das eine aktuelle Entschließung des Bundesrats vor, die damit freilich noch nicht Gesetz ist, sondern zunächst einmal der Bundesregierung zugeleitet wurde. Und dann müsste die Idee ja auch noch vom Bundestag aufgegriffen und umgesetzt werden. Aber chancenlos ist das Vorhaben nicht. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstützt es.

schwangere Frau

Regelungsbedarf zur Leihmutterschaft: Das in Deutschland geltende Verbot ist keine Lösung

In der Bundesrepublik Deutschland wird erneut über Leihmutterschaften diskutiert. Ein Spitzenpolitiker der CDU, Jens Spahn, verlor sein Amt, weil er gemeinsam mit seinem Partner in den USA eine Leihmutter in Anspruch genommen hatte. Seine Partei hielt dies für inakzeptabel. Losgelöst von der Debatte über die Person von Jens Spahn stellt sich der Sache nach jedoch eine andere Frage. Die deutsche Gesetzgebung verbietet Paaren, die selbst kein Kind zur Welt bringen können, eine andere Frau im Inland um das Austragen eines Kindes zu bitten. Diese pauschale Verbotsnorm ist nicht haltbar.

Verwaltungsgericht Ansbach

Einem Atheisten wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt

Im April 2024 reiste ein Mann aus Afghanistan in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Antrag auf Asyl. Wegen seiner Abkehr vom Islam fühlte er sich in seinem Geburtsland verfolgt. Ein Gericht gab ihm nun Recht. Unterstützung bekam der Kläger von der Säkularen Flüchtlingshilfe in Köln und dem Bund für Geistesfreiheit Bayern.

Pflegedienst (Symbolbild)

Die Krankenkassen als Entscheidungsmacht im Sozialstaat

Im deutschen Sozialstaat gibt es Bereiche, in denen die rechtsstaatlichen Sicherungen der Artikel 19 und 20 Grundgesetz zuverlässig greifen: gegenüber Behörden, gegenüber der Arbeitsagentur, gegenüber kommunalen Trägern. Und es gibt Bereiche, in denen diese Sicherungen erstaunlich schwach ausgeprägt sind. Einer davon ist die außerklinische Intensivpflege – ein Feld, das in den vergangenen Jahren politisch neu reguliert wurde und in dem die Krankenkassen eine Machtfülle besitzen, die in keinem anderen Teil des Sozialrechts in dieser Form existiert.

Symbolbild

Legislative Arbeitsverweigerung

Welche Anforderungen müsste ein Gesetz erfüllen, um in Streitfragen rund um eine Änderung des Geschlechtseintrags tatsächlich Rechtsklarheit und Rechtsfrieden herzustellen? Zahlreiche Streitfälle zeigen, dass das Selbstbestimmungsgesetz zentrale Folgefragen zu Hausrecht, Diskriminierung und den Wirkungen des Personenstands weitgehend offenlässt und damit erhebliche Rechtsunsicherheiten erzeugt.

Symbolbild

Transfrau konsequent als Mann bezeichnet

Was passiert, wenn man eine Transfrau als Mann bezeichnet oder anspricht? Eine Transfrau – das ist eine Frau, der bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde, die aber nach dem früheren Transsexuellengesetz oder dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetz eine Frau ist. Was passiert also, wenn man das ignoriert? Dieses sogenannte "Misgendern" kann ein rechtliches Verfahren nach sich ziehen. Das zeigt ein aktueller Rechtsstreit, der sich in der Folge eines bundesweit bekannt gewordenen Streitfalls um eine mögliche Diskriminierung einer Transperson entwickelt hat.

Bundesarbeitsgericht

Kirchen dürfen nicht im rechtsfreien Raum agieren

Der Fall Egenberger hat mit Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht Rechtsgeschichte geschrieben. Nun ist er zwar endgültig mit einem Sieg der kirchlichen Seite vor dem Bundesarbeitsgericht ausgegangen. Ganz so unbefangen freuen dürfen sich aber auch kirchliche Arbeitgeber wie Diakonie und Caritas nicht über das Ergebnis des 14 Jahre andauernden Rechtsstreits.

Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

Menschenrechtsgerichtshof unter politischem Druck

Ob Russland, die USA oder auch Israel – im weltweiten Maßstab zeigt das Handeln der Akteure die Tendenz, dass das Völkerrecht und die Menschenrechte nicht mehr ernst genommen und eklatant verletzt werden. Der verhängnisvolle Trend setzt sich auf europäischer Ebene fort, Darauf macht die Menschenrechtsorganisation Norwegian Helsinki Committee in einem eindringlichen Aufruf aufmerksam. Der Vorwurf: Die Autorität des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs werde insbesondere in Fragen des Flüchtlingsschutzes von einigen Mitgliedsstaaten des Europarats ganz offen untergraben.