Erschwernisse bei der Abmeldung von einem freiwilligen Fach

Religionsunterricht am Berufskolleg in NRW

Seit nunmehr zehn Jahren liegt der Schwerpunkt der Arbeit der AG Schule des IBKA in der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, wenn es in der Schule Probleme mit der Nichtteilnahme am konfessionellen Religionsunterricht geht.

Die meisten Beratungen waren und sind notwendig in der Primarstufe (Grundschule) sowie der Sekundarstufe I (bis incl. Klasse 10).

IBKA

Doch auch in der Sekundarstufe II von Berufsschulen scheinen den Religionsunwilligen unangenehme Hürden in den Weg gestellt zu werden: seit nunmehr fünf Jahren berät die AG Schule Schüler des Düsseldorfer Berufkollegs "Elly-Heuss-Knapp Schule"; und gerade in den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden der Schülerinnen und Schüler.

Da es unseriös scheint, sich vorgebrachte Vorwürfe hinsichtlich der Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit sowie der unbedingten Freiwilligkeit des Religionsunterrichtes auf der Basis des "Hörensagen" zu Eigen zu machen, hat die AG Schule dem Schulleiter des Kollegs einen offenen Brief geschrieben, in der sie ihn zum Thema der Wahrung der unbedingt freiwilligen Teilnahme am Religionsunterricht bis zum 8. Januar 2018 um Stellungnahme bittet.