"Stille Feiertage"

Tanzverbot in Schleswig-Holstein eingeschränkt

BERLIN. (hpd) In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Auf Initiative der Piratenpartei schränkte der Landtag das bisherige Verbot von Musik, Unterhaltung und Vergnügen auf öffentlichen Veranstaltungen an “stillen Feiertagen” ein.

Auch in den Karfreitag darf künftig bis 2 Uhr morgens hinein gefeiert werden. Eine von der Piratenpartei im Kieler Landtag geforderte weiter reichende Lockerung scheiterte knapp an Gegenstimmen vor allem aus CDU und SPD.

Dr. Patrick Breyer, MdL, kommentierte das Ergebnis der Abstimmung mit den Worten: “Wir Piraten konnten 12 Stunden länger Kultur, Unterhaltung und Entspannung im Norden erreichen - darüber freuen wir uns sehr! Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams und Musikkonzerte sind am Abend von Volkstrauertag und Totensonntag nicht länger verboten. Für eine komplette Streichung des bevormundenden Veranstaltungsverbots werden wir in den nächsten Jahren weiter kämpfen.”

Die Piratenpartei hat anläßlich dieses Landtagsbeschlusses ein Video veröffentlicht: