Gesellschaft

Brian Bochum

Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung über NRW-Feiertagsgesetz ab

In ungewöhnlich kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier entschieden. Gegenstand der Beschwerde war das Feiertagsgesetz NRW, das Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen verbietet. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über das Feiertagsgesetz mit der Begründung ab, dass die Initiative erst einen Ausnahmeantrag durch sämtliche Instanzen hätte einklagen müssen, um Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.

Gay-Parade New York

Gleichstellung von Homosexuellen gefordert

Die "Initiative Regenbogen" spricht sich für eine vollständige Gleichstellung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren im Gottesdienst aus. Sie fordert, dass endlich auch die ev. Kirche in Württemberg gleichgeschlechtlichen Paaren offiziell den gottesdienstlichen Segen nicht mehr verweigert.

Islamisierung der Radikalität?

Der bekannte französische Islamismus-Experte Olivier Roy legt in seinem Buch "'Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod'. Der Dschihad und die Wurzeln des Terrors" eine komprimierte Deutung zum Thema vor, welche in der Islamisierung der Radikalität die zentrale Ursache sieht. Man kann hier in komprimierter Form die Position eines bekannten Forschers zum Thema kennenlernen, wobei sie doch sehr stark in diese einseitige Richtung gehalten ist und den Ideologiebezug doch allzu sehr als austauschbaren Platzhalter versteht.

Ludwig Heck mit Angehörigen der Sara-Kaba,1931

Berliner Grundschule nach Altnazi benannt

Der Politkünstler Wolfram Kastner und der Psychologe Colin Goldner haben sich in einem "Offenen Brief" an die Verwaltung und das Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin gewandt, in dem sie fordern, eine seit Mitte der 1950er nach einem ausgewiesenen Nationalsozialisten und Rassisten benannte öffentliche Grundschule umgehend umzubenennen.

Bei der Demo für sexuelle Selbstbestimmung in Berlin

Der Paragraph 219a StGB ist verfassungswidrig

Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch".