Gerichtsurteil

Notausgang

Arzt freigesprochen, der beim Suizid half

Am 13. März 2024 hat das Schweizer Bundesgericht den Arzt Pierre Beck auch noch vom Vorwurf freigesprochen, Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes missachtet zu haben – nachdem es ihn schon am 9. Dezember 2021 in Bezug auf das Heilmittelgesetz freigesprochen hatte –, als er einer 86-jährigen Frau ohne medizinische Diagnose Suizidassistenz ermöglichte. Damit hat das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Die bisherige Berichterstattung zum Freispruch enthält einige missverständliche Aussagen und übersieht wichtige Aspekte. Eine Einordnung ist angebracht.

Genitalverstümmelung aus kulturellen Gründen

Eine heute 40-jährige Mutter hatte ihre dreijährige Tochter zur weiblichen Genitalverstümmelung nach Kenia gebracht. Das war 2006. Das Mädchen ist britische Staatsbürgerin und hat sich ihrer Lehrerin anvertraut. Die Mutter wurde vor Gericht gebracht, wo sie zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Moschee in Malaysia

Malaysia kippt Scharia-Gesetze

In Malaysia hat das Oberste Gericht 16 Gesetze im Bundesstaat Kelantan gekippt, weil sie auf dem islamischen Rechtssystem Scharia basieren. Zur Begründung erklärten die Richter, dass die Gesetze nicht vereinbar mit dem Rechtssystem des Landes seien.

Ungarn: Fehlender Beistrich verhindert homophobe Strafe

Neben anderen Gesetzen und Verordnungen führte das Orbán-Regime in Ungarn im Jahr 2021 auch eine Bestimmung über den Verkauf von Büchern und Presseerzeugnissen ein, die Homosexualität oder eine "Abweichung vom Geburtsgeschlecht" darstellen oder "propagieren". Mit Bezug auf diese Verordnung wurde ein Buchladen im Sommer 2023 bestraft. Ein Gericht kam nun zum Ergebnis, dass die Verordnung wegen eines fehlenden Beistrichs nicht anwendbar war, der Buchladen ist – vorerst – aus dem Schneider.

Helsinki

Homophobe Bibel-Tweets: Staatsanwaltschaft will Berufung

Während in Deutschland die Mehrheit es kritisch sieht, wenn Personen in politischen Ämtern aus der Bibel zitieren, darf in Finnland eine Politikerin sogar laut Gerichtsentscheid ein homophobes Bibelzitat über den Kurznachrichtendienst X (früher: Twitter) verbreiten. Nachdem das Urteil im November durch das Berufungsgericht bestätigt wurde, möchte die Staatsanwaltschaft nun eine erneute Überprüfung durch das Oberste Gericht erreichen. In der Anklage hatte sie eine Geldstrafe von vier Monatsgehältern gefordert.

Kreuzurteil: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs

Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.