Menschenrechte sind einklagbar

BRÜSSEL. (ehf/hpd) Die Europäische Humanistische Föderation erinnert anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Menschenrechte an weitere politische Dokumente und Gerichtsentscheidungen, die einen Rechtsstatus besitzen und einklagbar sind.

Der Präsident der Europäischen Humanistischen Föderation (EHF), David Pollock, erinnert daran, dass die humanistischen und säkularen Organisationen überall in Europa heute nicht nur den 60. Jahrestag der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte feiern, sondern auch daran denken sollen, wie wertvoll diese Erklärung und andere Menschenrechts-Verträge für Humanisten und Säkularisten seien.

„Humanisten, Atheisten, Agnostiker und alle die anderen Vorstellungen einer nicht-religiösen Weltanschauung werden ebenso durch diese Dokumente der Menschenrechte geschützt wie religiös Gläubige. Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung - sei sie religiös oder nicht-religiös - ist ein Missbrauch der Menschenrechte.

Darüber hinaus ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten justitiabel, d. h. man kann - in allen Staaten, die sie ratifiziert haben -, Rechtsmittel einlegen, um sich gegen Menschenrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. In vielen Ländern ist das vor den heimischen Gerichten möglich."

Anlässlich des Tages der Menschenrechte hat die EHF (im Anhang, auf Englisch) eine Anzahl ausgewählter Auszüge aus wichtigen Verträgen und Gerichtsentscheidungen zusammengestellt, darunter auch eine Gerichtsentscheidung aus Großbritannien, die sehr wichtig ist.

Ebenfalls im Anhang (auf Deutsch) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" vom 10.12.1948, die UN-Resolution 217 A.