Gerichtsprozess

Verfassungsgerichtshof und Kunstforum in Wien

Klerikal-konservatives Weltbild versus angewandten Humanismus

Zwölf Argumente für die Abschaffung des Verbots des assistierten Freitods

Vor einer Woche wurde vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien über das Verbot der Sterbehilfe verhandelt. Ein diesbezügliches Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu erwarten. Im Vorfeld gab es rege Debatten in den Medien. Auffallend war dabei das argumentative Niveau des Diskurses: Offenbar war den Konservativen jedes noch so fragwürdige Argument recht, wenn es nur der Verteidigung ihres weltanschaulichen Heimatbodens diente. Ein Versuch der Bewertung aus humanistischer Sicht.

Arno Schmidt

Kirche gegen Kunst: Vor 65 Jahren verlor der katholische Klerus einen wegweisenden Prozess

Arno Schmidt – Blasphemie auf höchstem Niveau

In dem Roman "Seelandschaft mit Pocahontas" sah die katholische Kirche 1955 das Allerheiligste des christlichen Glaubens verletzt. Letztlich ist es Texten wie denen von Arno Schmidt zu verdanken, dass sich die junge Bundesrepublik schon früh als Hort der Meinungs- und Kunstfreiheit hat beweisen können.

Richter bei der mündlichen Erkenntnisverkündung im Jahr 2013

Assistierte Sterbehilfe

Die Argumentation der Kirche in Österreich weicht auf

Kurz vor der mit Spannung erwarteten Behandlung des Themas durch den österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat sich der ORF in seiner Kirchenfunk-Sendung "Orientierung" mit der assistierten Sterbehilfe befasst und einen rund acht Minuten langen Bericht gesendet, in dem auch Befürworter des assistierten Suizids zu Wort kamen. Ein Kommentar.

Suizidhilfe-Verbot in Österreich: Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Situation ist eines modernen Staates unwürdig

Morgen findet am Verfassungsgerichtshof in Wien eine Verhandlung über die im Auftrag des Vereins "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" durch die Wiener Anwaltskanzlei "Ethos.legal" eingereichten Verfassungsklage gegen das Suizidhilfe-Verbot in Österreich statt. Die Verhandlung soll der weiteren Klärung der Rechtslage und der Erörterung diverser Fragen dienen. DIGNITAS wird der Verhandlung beiwohnen.

Frankreich

Zum Prozessauftakt: Charlie Hebdo veröffentlicht Mohammed-Karikaturen

Der tödliche Anschlag auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo schockierte vor fünfeinhalb Jahren die Welt. Gestern hat in Frankreich der Prozess gegen mutmaßliche Komplizen der Attentäter begonnen. Zum Prozessauftakt veröffentlichte Charlie Hebdo erneut jene Mohammed-Karikaturen, die den Islamisten 2015 als Anlass für ihren Anschlag gedient hatten.

Hamburg

Prozess gegen Abtreibungsgegner

Am Landgericht Hamburg wird am Freitag, dem 21. August 2020 der Prozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der Betreiber einer einschlägigen Webseite ist, wegen seiner fortwährenden Holocaustvergleiche eröffnet. Geklagt hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel.

Gerichtstermin über Unzulässigkeit von Holocaustvergleichen abgesetzt

Unterlassungsklage gegen Abtreibungsgegner

Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden. 

Landesgerichtsgebäude Krems

Tod einer 13-Jährigen durch naives Gottvertrauen

Gestern wurden in Österreich evangelikale Eltern wegen Vernachlässigung verurteilt. Ihre Tochter verstarb an einer chronischen Krankheit, da die Eltern dem Mädchen die Behandlung verweigerten. Sie gingen davon aus, dass es allein "Gottes Wille" sei, ob das Kind überleben würde.

Grüne Tücher sind in Latein- und Südamerika das verbindende Symbol der  Frauenrechtler*innen

Straffreiheit für Abtreibung gefordert

Mexiko: 120 Frauen wegen Abtreibung im Gefängnis

Der nordamerikanische Staat Mexiko hat keine einheitliche Gesetzgebung zur Abtreibung. Während in Mexiko-Stadt eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei durchgeführt werden können, wird im wenige Kilometer entfernten Bundesstaat Hidalgo verhaftet, wer versucht, eine Schwangerschaft zu beenden, die nicht Resultat einer Vergewaltigung ist, das Leben der schwangeren Person gefährdet oder bei der ein schwer deformierter Fötus heranwächst.