Sterbehilfe

Umfrage zu "Frau S. will sterben", 2.10., 21.45 Uhr im Ersten

Mehrheit würde leidendem Angehörigen beim Suizid helfen

Nach einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap antworteten 53 Prozent, dass sie persönlich einem schwerstkranken Angehörigen zu einem freiverantwortlichen Suizid helfen würden – die Frage ist nur: wie soll das ohne die verbotene ärztliche Hilfe gehen? Anlass für die vom SWR in Auftrag gegebene Umfrage ist der Themenabend "Selbstbestimmtes Sterben" im Ersten am Montag, 2. Oktober 2017.

Abstimmung zum Sterbehilfegesetz im Deutschen Bundestag

Trennung von Staat und Kirche in allen Lebensfragen

Sterbehilfe und Selbstbestimmung

Mit dem Thema Trennung von Staat und Kirche sind vordergründig die finanziellen Aspekte, der offene und versteckte Protektionismus und das Sponsoring zugunsten der Großkirchen, gemeint. Es gibt daneben jedoch auch gesinnungsmäßige Aspekt, wie z.B. das "Hofieren" kirchlicher Würdenträger oder die "regierungsamtliche" Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, die unter diesem Stichwort anzuprangern sind.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Sterbehilfe

Rätsel um Zurückweisung von Klage gegen § 217 StGB

Eine Meldung von letzter Woche. Im Deutschlandfunk hieß es: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe "Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland abgewiesen." Begründung: Keine Aussicht auf Erfolg. Dies vermochte die humanistische Szene aufzuschrecken. Schließlich erhoffen sich Befürworter des selbstbestimmten Lebensendes, dass Karlsruhe umgekehrt den verfassungsrechtlichen Beschwerden gegen den 2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 stattgibt. Sorgfältige Recherchen des hpd ergaben nun: Der Deutschlandfunk hat zumindest grob irreführend, wenn nicht fehlerhaft berichtet.

Kommentar zum staatlichen Verbot der Suizidhilfe in Deutschland

Ein Eingriff in die Selbstbestimmung

Der Deutsche Ethikrat behauptet, dass eine ausnahmsweise Zulassung des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), wie sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2. März 2017 beschloss, der staatlichen Neutralität gegenüber Lebenswertvorstellungen widerspreche. Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ist anderer Meinung: Nicht die ausnahmsweise Zulassung, sondern ein Verbot der Abgabe widerspricht dem Prinzip der Neutralität gegenüber individueller Lebensgestaltung und stellt einen unzulässigen staatlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen dar.

Zur Leipziger Urteilsbegründung

Tödliche Mittel als letzte Therapie

Spektakuläre Töne in der jetzt veröffentlichten Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zur prinzipiell erlaubten Abgabe von tödlichen Mitteln an Suizidwillige: Freitodhilfe durch Natrium-Pentobarbital als mögliche letzte Therapie – man mag es kaum glauben. Und die Reise zu einer Schweizer Sterbehilfeorganisation stelle "wegen der damit verbundenen Belastungen keine zumutbare Alternative" für die Betroffenen dar. So human klang es selten aus dem Mund Deutscher Richter. Allerdings mussten sie dafür einige juristische Klimmzüge vollbringen. Und die Umsetzung des letztinstanzlichen Urteils steht in den Sternen.

Staatliche Freitodhilfe - Gröhes Alptraum und die FDP

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum möglich gewordenen Erhalt des Suizidmittels Natriumpentobarbital (NaP) mehren sich von sterbewilligen Patienten entsprechende Anträge. Diese können an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt werden. Gesundheitsminister Gröhe will solche "staatliche Selbsttötungshilfe" unbedingt verhindern. Das Gericht hatte auf das verfassungsmäßig begründete Persönlichkeitsrecht verwiesen, welches auch ein Lebensende durch Freitod einbeziehen kann. Dieses Recht greift eine sozialliberale Initiative für ihr Wahlkampfprogramm positiv auf – die FDP.