Kritische Einordnung der neuen S2k-Leitlinie zur Suizidassistenz
Prüfen, bis der Zweifel kommt
Seit dem 22. Oktober liegt die erste fachübergreifende Leitlinie zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz vor. Sie gibt sich ergebnisoffen und zugewandt. Tatsächlich baut sie ein mehrstufiges Prüfverfahren auf, dessen zentrale Fristen nach eigenem Eingeständnis der Autor:innen keine empirische Grundlage haben. Aus dem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt Autonomie wird so ein Endpunkt, den Sterbewillige sich erst verdienen müssen.