DFW fordert Streichung des § 166 StGB

LUDWIGSHAFEN. (hpd/dfw) Wiederholt, zuletzt im Jahre 2013 forderte der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW) die ersatzlose Streichung des Blasphemie-Paragraphen aus dem deutschen Strafgesetzbuch, nachdem die neuen EU-Richtlinien für internationale Beziehungen den Schutz von Religions-, Glaubens-, Kunst- und Meinungsfreiheit und nicht zuletzt eine Entkriminalisierung der Blasphemie bei der Gestaltung internationaler Politik zugrunde legen.

Die Attentate in Frankreich zeigen, wie wichtig auch in Europa selbst eine Beseitigung aller Gesetze ist, die Blasphemie unter Strafe zu stellen. Viele Kommentatoren sehen in dem bestehenden Paragraphen eine Möglichkeit für einzelne, gegen alle als beleidigend empfundenen Darstellungen in Kunst und Medien zur Gewalt aufzurufen und damit erst recht den öffentlichen Frieden zu stören. Daher schützt der Paragraph eher die Intoleranten als den Frieden und die Freiheit aller.

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Um nach innen und nach außen ein Zeichen zu setzen und glaubwürdig für Meinungs- und Religionsfreiheit einzutreten, ist es jetzt dringend geboten, §166 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Der DFW fordert daher alle seine Mitgliedsorganisationen und einzelnen Mitglieder auf, ihren Bundestagsabgeordneten entsprechende Stellungnahmen zuzusenden, und ruft auf, die von Michael Schmidt-Salomon eingereichte Petition mit zu unterzeichnen.

Renate Bauer
Präsidentin des DFW