Gesellschaft

§ 219a StGB: Eine Reform, die keine ist

Gestern passierte die umstrittene Reform des Strafrechtsparagraphen 219a den Bundestag. Laut Erklärung der Regierungsparteien sollte die Neufassung des Paragraphen dafür sorgen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden. Doch das ist nicht der Fall. Experten halten § 219a StGB für verfassungswidrig.

Verhüllungsverbot: Der Kurs stimmt

Die Dialektik von Islamismus und Diskriminierungsgetöse treibt im Wochentakt immer neue Blüten. Da verlangt eine Studierende, der Göttergatte solle sie auf Staatskosten beim Auslandssemester begleiten. Andere wiederum bestehen auf Räumlichkeiten für ihre fünf täglichen Gebete. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich Stundenpläne und Freizeitangebote an den religiösen Vorschriften ausrichten sollen.

Diskriminierungsverbot gilt auch für Kirchen!

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten eines Chefarztes, der von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die verletzte Loyalitätspflicht nur für die katholischen MitarbeiterInnen des Krankenhauses gelte, für alle anderen jedoch nicht.

Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen?

Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Nun war wieder das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des BAG vom heutigen Tag.

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz lehnt Ermittlungen nach kirchlicher Missbrauchsstudie ab

Weder die im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche noch Anzeigen von Strafrechtsprofessoren können die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zur Aufnahme von Ermittlungen bewegen. Die in der Studie genannten Hinweise auf mögliche Tatzeiten, Tatorte, beteiligte Personen und Tathandlungen seien zu unkonkret, um Ermittlungen aufnehmen zu können.

Aufkleber an einem Laternenmast

Lebensmittel aus dem Müll retten verboten

Als "containern" wird das Sammeln noch verwendbarer Lebensmittel aus den Abfalltonnen von Lebensmittelmärkten bezeichnet. Obwohl strafbar, schlägt denen, die Lebensmittel vor der Entsorgung retten, große Sympathie entgegen. Jetzt hat die Verurteilung zweier Studentinnen in Oberbayern die Diskussion darüber, was mit unverkäuflichen Lebensmitteln geschehen soll, neu entfacht.