Ein Sieg für die Bürgerrechte
Gestern wurden die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 bekannt, mit dem die in den Polizeigesetzen Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens aufgenommenen Befugnisse zur polizeilichen automatisierten Kennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenverkehr für verfassungswidrig erklärt werden.