Terror und Gegenterror

Der Völkerrechtler Alex Conte wies bei der OSZE-Konferenz über Terrorbekämpfung in Interlaken darauf hin, dass Verstösse gegen die Menschenrechte zur weiteren Verbreitung von Terrorismus beitragen würden.

Er warnte die OSZE-Mitgliedsstaaten eindringlich davor, Terror mit Gegenterror zu beantworten. Das betrifft insbesondere auch Staaten, die in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt sind. Diese sollten nicht als "als bewaffneten Konflikt" bezeichnet werden, um das internationale Völker- und Kriegsrecht zu hintergehen.

"Werden die Menschenrechte von Terrorverdächtigen oder von unbeteiligten Personen wie Zivilisten beispielsweise bei Drohnen-Angriffen verletzt, müssen die Täter vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden."