Schwulen-Papamobil auch in Bayern erlaubt

MÜNCHEN. (hpd) Eine Watsch'n für die Polizei und auch für das Bayerische Verwaltungsgericht. Seit dem 8. März 2010 darf man jetzt auch in Bayern über Papst Benedikt lachen. Das Bayerische Verwaltungsgericht verurteilte den Polizeieinsatz beim Cristopher Street Day 2006.

Dass die Polizei beim Christopher Street Day 2006 einen Wagen mit einer Papstpuppe verbot, war ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Die Kläger Dietmar Holzapfel, Hotelier der „Deutschen Eiche“ und Josef Sattler sowie Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth konnten gut lachen, die Erleichterung war ihnen anzusehen.

Holzapfel hatte für den CSD-Umzug - eine politische Veranstaltung der Homosexuellen im August 2006 Plakate des Papstes auf seinem Wagen angebracht. Homosexualität sei „zutiefst unmoralisch“ und „Homosexuellen sei mit Mitleid zu begegnen“. Auch eine Papst-Puppe wurde gebaut und steckte Benedikt auf Bildern einen grünen Kondom über den Finger, Die Lippen Blau-Rot geschminkt, an der Brust die Aidsschleife für einen Pfarrer zu viel und alarmierte die Polizei. Der Wagen musste "entschärft" werden, Holzapfel beleidige den Papst als Homosexuellen, so die Beamten vor Ort.

Holzapfel bekam eine Anzeige wegen des Verdachts der Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes und Beleidigung von religiösen Bekenntnissen. Das Verfahren wurde später eingestellt.

Mit seinem Anwalt Dr. Wasmuth klagte er, dass die Polizei „sein Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit sowie das Demonstrationsrecht widerrechtlich eingeschränkt hatte“, so Holzapfel. Das Bayerische Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab und ließ keine Revision zu. Nach über vier Jahren erging Recht.

Der 10te Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) unter Vorsitz von Richter Andreas Dhom, (Az.: 10 B 09.1102 und 10 B 09.1837) urteilt: Die Polizei handelte rechtswidrig, als sie den Demonstrationswagen beim Christopher Street Day (CSD) im August 2006 aus dem Verkehr zog, Holzapfel habe beim Christopher Street Day 2006 sein Recht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen und Papst Benedikt nicht als Homosexuellen beleidigt, wie die Polizei argumentierte, es ging nicht um die Person des Papstes, es ging um die Sache. Die Polizei hatte ein Feststellungsdefizit, hier blieb die Meinungsfreiheit auf der Strecke, die Meinungsfreiheit ist auch Teil der öffentlichen Sicherheit. Es ist abzuwägen zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit. Richter Dhom bemängelte außerdem die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes.

Das Recht der Kläger kann man nicht durch juristische Konstruktionen absprechen, ein Seitenhieb auf das Verwaltungsgericht (VG), München.

Richter Andreas Dohm weiter: "Wir sind der Meinung, dass hat schon satirischen Charakter, dass übersteigernde ist bewusst gewählt . . . sie nehmen die Euphorie ( "Wir sind Papst"- Deutschland im Papstwahn) auf den Arm und holen sie sozusagen auf die von ihnen gesehen Wirklichkeit herunter", „es ist ein Wesensmerkmal der Satire, dass sie Dinge verfremdet, überzeichnet, überspitzt, darstellt. Es kommt keiner auf die Idee zu meinen , dass der Papst Kondome empfiehlt." Eine Revision ließ der (VGH) nicht zu.

Holzapfel: "Ich habe Aussagen des damaligen Kardinal Ratzinger, Präfekt der katholischen Glaubenskongregation und den heutigen Papst Benedikt verwendet." Eine der Aussagen lautete: "Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch" oder „Homosexuellen sei mit Mitleid zu begegnen“ , sind nicht hinnehmbar.
Die Schlagzeile "Wir sind Papst"?, sollte zum Ausdruck bringen, dass auch Homosexuelle Teil der Gesellschaft sind.

Mit der Darstellung der Kondome sollte auf das Kondomverbot der katholischen Kirche hingewiesen werden, die Aidsschleife als Symbol für die Folgen des Kondomverbots, insbesondere in Afrika. Gleichzeitig sei es ein Anliegen gewesen auf die Doppelmoral der katholischen Kirche hinzuweisen. "Ein Sieg für die Meinungsfreiheit und wie ich meine ein sehr wichtiges Urteil."

Johann Türk

 

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