MÜNCHEN. (hpd) Die Feststellungsklage des bfg-München vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht ist abgewiesen worden – Berufung wurde zugelassen
Weil sie die Ankündigung für die Heidenspassparty („Heidenspass statt Höllenqual") auf der „Religionsfreien Zone München 2007" des bfg München als „Aufforderung zum Rammeln" empfand, erwirkte die Erzdiözöse München-Freising durch das Kreisverwaltungsreferat der bayerischen Landeshauptstadt unter höchster Strafandrohung ein Partyverbot für Karfreitag 2007. Der bfg München bestand in Folge darauf auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme und hat es, weil ja bald wieder Karfreitag ist (und wiederum eine Veranstaltung in Planung), doch noch geschafft, dass diese Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht am 12.März verhandelt wurde.
Wenn Gott ein deutsches Bundesland besonders liebt, dann ist es sicherlich Bayern. Und die danken ihm das auch regelmäßig, auch am 12. März. Ein zwischendurch sogar durchaus wohlwollend scheinendes Gericht aus drei hauptberuflichen Richtern und zwei Schöffen hörte den bereits schriftlich vorgetragenen Argumenten des RA Heinhold ohne Unterbrechung zu, der die Verletzung der Grundrechte, der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit im Fall Verbot der „Heidenspassparty" nochmals zusammenfassend begründete. Das juristische Ziel der Feststellungsklage war zum einen, die „Heidenspassparty" an Karfreitag auch als politische Versammlung zu werten, die damit unter das Versammlungsgesetz fällt und in geschlossenen Räumen auch an Karfreitag erlaubt sein muß. Und nirgends steht schließlich, dass eine politische Veranstaltung nicht auch musikalische Elemente haben darf! Darüber hinaus geht es dem bfg München natürlich auch darum, dass die weltanschauliche Neutralität des Staates unvereinbar ist mit der Begünstigung, der staatlichen Anordnung und dem besonderen Schutz christlicher Feiertage. Aus Sicht aller Demokraten und Freigeister sicher keine spektakuläre Forderung, sondern demokratisches Gebot für moderne Gesellschaften im 21. Jahrhundert.
„Heidenspass" auf langem Marsch?
Nach einer Stunde Verhandlung teilte der vorsitzende Richter im überfüllten Gerichtssaal (ohne Kreuz an der Wand) mit, dass das Urteil am kommenden Tag verkündet werde. Was wir alle prognostizierten, ist dann bereits am Nachmittag des 12. März sichere Erkenntnis geworden: die Feststellungsklage des bfg München ist abgewiesen worden, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des bfg, doch Berufung ist zugelassen. Somit macht sich der „Heidenspass", auch wenn es nicht nur spassig ist, auf den Weg weiter durch die Institutionen, zunächst zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in die nächste Instanz. Voraussichtlich eine längere Reise, doch die Sklaverei ist ja wohl auch nicht an einem Tag abgeschafft worden!
Assunta Tammelleo
Im Bild: Dietmar Holzapfel (li.), Assunta Tammelleo vom bfg-Vorstand und RA Heinhold (Kanzlei Wächtler und Kollegen).