3.9.1859
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Aachener Zeitung 15 Mär 2010 Nr. 9052
Düsseldorf. Im Streit um das Abhängen von Kreuzen in Sälen des Düsseldorfer Amts- und Landgerichts haben führende Vertreter von Justiz und Kirchen bei einem Treffen am Montag keine Einigung erzielt.
Beide Seiten blieben bei ihren Positionen, vereinbarten aber zugleich, im Dialog bleiben zu wollen, wie das Oberlandesgericht mitteilte.
Die Gerichtspräsidenten bekräftigten demnach ihre Haltung, dass das Kreuz im Gerichtssaal gegen die Neutralitätspflicht des Staates verstoße. Die Kirchenvertreter hätten diese Ansicht jedoch nicht geteilt. Deren Auffassung nach bringe das Kreuz «die Verbundenheit der Justiz mit ihrer Geschichte und dem Menschenbild des Grundgesetzes» zum Ausdruck. Allerdings hätten der katholische Stadtdechant Rolf Steinhäuser und der evangelische Superintendent Ulrich Lilie angemerkt, dass sie die Entscheidung der Gerichte nicht als Maßnahme gegen die christliche Kirche oder den Glauben missverstünden.
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