Gerichtsurteil

Di Fabios zynisches Gutachten

In einem Gutachten stellt der ehemalige Bundesrichter Udo di Fabio fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig vom März vorigen Jahres verfassungsgemäß nicht haltbar sei. Es gäbe auch keine Schutzpflicht gegenüber Sterbenden. Das dürfte ein schwerer Schlag für die verzweifelten Menschen sein, die sich Hoffnungen auf eine Umsetzung des Leipziger Richterspruchs gewünscht hatten.

Krankenhaus

Künstliche Lebensverlängerung war rechtswidrig

Wenn ein Arzt einen Patienten ohne medizinische Indikation über Jahre am Leben erhält, hat er Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu befürchten. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts München entschied nun, dass dem Kläger als Alleinerben seines verstorbenen Vaters, der in den Jahren 2010 und 2011 mittels PEG-Sonde künstlich ernährt worden war, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zustehen.

Nach der Verhandlung: RA Walter Otte stand den Medien für Interviews bereit.

"Gegen den Beschneider wird gesondert verhandelt"

Am Dienstag dieser Woche wurde vor dem Strafgericht in Berlin über die religiös motivierte Beschneidung eines siebenjährigen Jungen verhandelt. Es ging um die Nichteinhaltung der Regelungen des im Jahr 2012 – nach dem bekannten Urteil des Landgerichts Köln – neu geschaffenen Paragrafen 1631d BGB. Der hpd sprach über den Prozeß mit dem Berliner Rechtsanwalt Walter Otte, der im Auftrag der Mutter die Nebenklage vertritt.

vor dem Beschneidungsfest

Der Hohn Berliner Richter

Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.

Rüdiger Weida und Winfried Rath

OLG Brandenburg entscheidet gegen Spaghettimonster

Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.

Rüdiger Weida (aka Bruder Spaghettus) am Gericht

Noch kein Urteil im Schilderstreit

Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Eilantrag gegen Kopftuchverbot vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat Ende Juni einen Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt. Die Referendarin wollte - gegen eine Anordnung des hessischen Justizministeriums - vom höchsten deutschen Gericht geregelt haben, dass sie im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung mit Kopftuch in Strafprozessen Gerichtsverhandlungen leiten oder für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auftreten dürfe.