Gerichtsurteil

Tödliche Mittel als letzte Therapie

Spektakuläre Töne in der jetzt veröffentlichten Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zur prinzipiell erlaubten Abgabe von tödlichen Mitteln an Suizidwillige: Freitodhilfe durch Natrium-Pentobarbital als mögliche letzte Therapie – man mag es kaum glauben. Und die Reise zu einer Schweizer Sterbehilfeorganisation stelle "wegen der damit verbundenen Belastungen keine zumutbare Alternative" für die Betroffenen dar. So human klang es selten aus dem Mund Deutscher Richter. Allerdings mussten sie dafür einige juristische Klimmzüge vollbringen. Und die Umsetzung des letztinstanzlichen Urteils steht in den Sternen.

Während der Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Pro und Contra Kopftuch im öffentlichen Dienst

Die Frage, ob im Staatsdienst – Verwaltung, Polizei, Armee, Gerichte, Schule – von den Angestellten oder Beamten religiöse Symbole getragen werden dürfen, ist eine politische Frage. Die Frage ist durch das muslimische Kopftuch, das in bestimmten Glaubensausprägungen des Islam für Frauen aus religiösen Gründen verpflichtend ist, brisant geworden. Zurecht gibt es hierzu inzwischen in den meisten Bundesländern gesetzliche Regelungen.

Holm Putzke

"Ich bin sicher, dass ein solcher Gewaltakt gegen Kinder vor unserem Grundgesetz auf Dauer keinen Bestand haben wird"

Am 7. Mai 2017 ist der fünfte Jahrestag des "Beschneidungsurteils", das vom Landgericht Köln im Jahr 2012 gefällt wurde. Über das Urteil und seine Folgen sprach hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg mit Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der sich im Jahr 2008 mit einem Aufsatz als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland mit der Thematik wissenschaftlich auseinandergesetzt hat und der wegen seiner Vorarbeiten als geistiger Vater des "Beschneidungsurteils" gilt.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Geht die kapitalistische Freiheit der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita gegen G4S (C 157/15) vom 14. März 2017, in dem der EUGH entschieden hat, dass es in privaten Unternehmen grundsätzlich zulässig ist, das der Arbeitgeber seinen Angestellten untersagt, religiösen Bekleidungsvorschriften zu folgen und entsprechende Bekleidungsstücke – hier das muslimische Kopftuch – zu tragen, ist in der säkularen Szene überwiegend positiv aufgenommen worden. Wenn man sich das Urteil und den dazugehörigen Schlussantrag der deutschen Generalstaatsanwältin, dem der EUGH – wie zumeist – im wesentlichen gefolgt ist, genau ansieht, erscheint die Entscheidung jedoch als sehr problematisch.

EuGH: Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten

Das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen müssen Arbeitgeber nicht tolerieren. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstagmorgen entschieden. Bedingung ist aber, dass es eine allgemeine Regel gibt, die das Unternehmen diskriminierungsfrei durchsetzt. Beschwerden einzelner Kunden reichten dagegen nicht aus.

Sturm der Entrüstung von "Lebensschützern" und gegen sie

Unerträglich leidenden Patienten, denen keine lindernde Therapie mehr helfen kann, ist höchstinstanzlich ein neuer möglicher Weg zum Suizid eröffnet worden. Im O-Ton berichtet das heute journal des ZDF vom 3. März dazu: "Schwerkranke haben in extremen Ausnahmefällen das Recht auf tödliche Medikamente. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestern hat heftige Reaktionen ausgelöst."

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Es gibt noch Richter in Deutschland

Der 2. März 2017 dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen: An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die entscheidende Bresche in eine heftig verteidigte mittelalterliche Phalanx von Scheinheiligkeit, Ignoranz, Macht- und Finanzgelüsten geschlagen. Dadurch eröffnet sich Schwerstkranken in Deutschland ein Lichtblick, ihr Leben dann, wenn es ihnen zu schwer geworden ist, schmerzlos und endlich ohne eine beschwerliche Reise ins Ausland beenden zu können.