Humanistischer Verband Deutschlands begrüßt wissenschaftliches Rechtsgutachten zu den bisher vorliegenden Gesetzentwürfen
Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende nicht verbieten, sondern stärken
BERLIN. (hpd/hvd) "Suizidbeihilfe muss wie bisher straffrei bleiben. Die Bundestagsabgeordneten sollten den Willen der Bevölkerungsmehrheit endlich ernst zunehmen beginnen, anstatt das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende durch dilettantische Gesetze zu untergraben." Dies sagte der Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands und Sprecher zum Thema Autonomie am Lebensende, Erwin Kress, am Mittwochvormittag mit Blick auf ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.