Gita Neumann

Die Autorin studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie häufig zu Themen wie Humanes Sterben / Patientenverfügung in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 StGB verfasst.

Artikel der Autorin

Gedenkstein für die ermordete Hatun Sürücü

Vom Frauentöten innerhalb der Familie

Heute jährt sich auf den Tag genau zum fünfzehnten Mal der sogenannte Ehrenmord, dem die in Berlin geborene Türkin Aynur Hatun Sürücü zum Opfer fiel. Wer meint, dabei handele es sich doch um einen Fall in einem islamischen Umfeld, welches in Deutschland kaum mehr so existiert, irrt gewaltig. In Wirklichkeit ist in der dritten "Gastarbeiter"-Generation der identitätsstiftende "Ehrbegriff" sogar wieder schärfer geworden.

Wie helfen,­ wenn jemand ­eher sterben möchte?

Der 2015 eingeführte "Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf" 217 StGB (Strafgesetzbuch) dürfte bald keinen Bestand mehr haben. Dann wären ohne diese Kriminalisierung wieder verschiedene humanistische und ärztliche Angebote zur Suizidhilfe, -beratung und -begleitung möglich. Doch welche Auflagen könnte das Bundesverfassungsgericht damit verbinden und wem soll geholfen werden dürfen?

Shoshana Zuboff im Gespräch

Zu Sklaven oder zu Meistern der digitalen Zukunft werden?

Die Harvard-Ökonomin und Philosophin Shoshana Zuboff zeichnet das Gesellschaftsbild der "Dritten Moderne" als Überwachungskapitalismus mit ganz neuen Märkten. Auf denen agiert die Bevölkerung nicht mehr wesentlich als Arbeitskraft oder konsumiert, sondern liefert unbezahlt Daten für vorhersagbares Verhalten. Doch noch hätten wir es in der Hand, die Technologie-Revolution human zu nutzen und demokratisch zu meistern, statt von ihr versklavt zu werden.

Was ist Überwachungskapitalismus?

Die Harvard-Ökonomin und Philosophin Shoshana Zuboff war die Erste, die vor der Herrschaft der großen Digitalkonzerne warnte und den Begriff des Überwachungskapitalismus prägte. Für Prof. Zuboff handelt es sich um das historische Phänomen eines neuen, totalitären Profitmodells. Wie dieses erfunden wurde, erklärte sie Anfang November in Berlin: Aus der Not der damaligen Startup-Krise im Silicon Valley – von einer unbedeutenden Firma namens Google.

Transparent des Vereins "Arbeit, Familie, Vaterland" im Dezember 2008 bei einer Veranstaltung der "Bürgerbewegung Pro Köln".

Sich von der AfD nicht die Debatte stehlen lassen

In einem hpd-Artikel Anfang September hieß es: Aufklärung und Humanismus sei mit einem universellen Feminismus durch ein bestimmtes Toleranzverständnis verbunden. Dieses würde ad absurdum geführt durch das uneingeschränkte Akzeptieren aller Kulturen und Religionen, auch wenn es sehr Kritikwürdiges darin gibt. Positiv hervorgehoben wurde dagegen das Positionspapier von zwei weiblichen Bundestagsabgeordneten der Grünen.

"Mensch vor Profit!"

Eine Genugtuung für Dr. Matthias Thöns. Er hatte in seinem Buch "Patient ohne Verfügung" auf ausufernde Übertherapie hingewiesen, die nicht zum Wohle von PatientInnen, sondern aus ökonomischen Interessen durchgeführt wird. Viele Kollegen von ihm fühlten sich dadurch zu Unrecht diffamiert, er wurde angefeindet. Doch heute erscheint der STERN mit dem Titel: "215 Ärzte fordern: Mensch vor Profit!" - und Thöns steht mit anderen sogenannten Whistleblowern nicht mehr allein da.

Kindergräber auf dem Neuen Jüdischen Friedhof in Nürnberg

Wölfe in Schafspelzen?

Vom 20. bis 23. August wird der Weltkongress von "Religions for Peace" erstmals in Deutschland stattfinden – eine vermeintliche Bastion der Friedensstiftung. Dass aber ein Gewaltpotential – auch zum Beispiel den Buddhisten – allen Glaubensgemeinschaften innewohnt, hat der Religionswissenschaftler Hartmut Zinser erforscht.

Kommunikation zwischen Arzt und Patient

Patientenverfügung: Eine bittere Bilanz im Krisenfall

Zehn Jahre sind es her, seit der Bundestag die Patientenverfügung zivilrechtlich geregelt hat. Doch deren Wirksamkeit scheitert ausgerechnet im klinischen Akut- und Notfall, was Angehörige erleben müssen und neuere Studien bestätigen. Grund sind standardisierte Situationsbeschreibungen, welche diesen nicht erfassen.