"Dass der Eintrag eigentlich keine Bedeutung hat spricht ja eher dafür ihn ganz zu streichen."
In der Tat ist das eine Möglichkeit, die das Bundesverfassungsgericht 2017 beim Entscheid zur dritten (positiven) Option dem Staat angeboten hat: Die Zwangserfassung streichen.

Einfach weil er im Alltag keine Macht hat und geschlechtsspezifische Gesetze sich _eigentlich_ an den konkreten Parametern im Einzelfall bzw der betreffenden Person orientieren müssen. D.h. z.B. Rentengutschriften für Erziehungszeiten, egal wer sie geleistet hat, Arbeitsschutzvorschriften anhand potenzieller Gebärfähigkeit, usw.

Nein, das würde nicht "Geschlecht abschaffen". Dafür ist es einfach zu alldurchdringend in unserer Gesellschaft verwoben.

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"Wie soll denn da das Thema zur Sprache kommen, wenn nicht aus dem Verdacht im Augenschein, der ja nun gerade nicht mehr zählt."

1. Missverständnis (für den Alltag): Der Augenschein ist maximal ein Indiz und primär sollte (im Alltag) die Selbstaussage der Person gelten. Sprich: Andere haben (im Alltag) keinen Anspruch darauf, dir ihre Ansicht deines Geschlechts aufzudrücken. Genausowenig wie jemand zu dir sagen dürfte "Ne, Peter, für mich siehst du wie Heinz aus (oder wie Gabi), deshalb nenn ich dich ab jetzt so".

2. Missverständnis (im Fall Staat und Justizvollzug): Dies ist nicht Alltag, sondern ein streng geregeltes Umfeld. Insbesondere wird "Unterbringung nach Geschlecht getrennt" vorgegeben, was eine Betrachtung der unterschiedlichen Dimensionen von Geschlecht und der individuellen Umstände nötig macht. Deshalb steht im Gesetz "Primär gilt das Amtsgeschlecht, aber folgende Spezialfälle..."

3. Missverständnis: Dieses Antrittsgespräch _ist_ laut Gesetz und Verordnung immer eine Einzelfallbetrachtung. Gerade auch bei der nach Geschlecht getrennten Unterbringung (§10): "(2) Von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung gemäß Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, abgewichen werden."

Und wenn Ls bisherige Aktivitäten, insbesondere Hass und Hetze gegen queere Menschen(1), trans Personen generell, etc., keine "Berücksichtigung der Persönlichkeit ... sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen" rechtfertigen, was dann?

Natürlich sind hier genau die Zweifel angebracht, dass bei L "mögliches Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfragestellung zur Manipulation von vollzuglichen Entscheidungen" vorliegen.

Einzelfallbetrachtung ist keineswegs Willkür, sondern lässt sich locker und leicht aus Art. 1 und 3 GG herleiten. Allerdings eben auch in Abwägung mit den Mitgefangenen, dem Betrieb der Anstalt und dem "Vollzugsziel", aka "kein Urlaub mit Privilegien hier".

Also bitte verabschiedet euch von dem Narrativ, jeder cis Typ könne sich einfach so irgendwo rein definieren. Dem ist nirgendwo so. Weder in Gefängnissen, noch in Gyms, noch sonstwo.

Btw müssen Gefängnisse nicht geschlechtergetrennt sein, was offenbar sogar Vorteile hat - und trotzdem sicher ist: https://www.arte.tv/de/videos/122793-009-A/re-spanien-inhaftiert-frauen-und-maenner-gemeinsam/

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(1) https://www.rnd.de/politik/sven-liebich-wie-ein-neonazi-das-selbstbestimmungsgesetz-fuer-einen-pr-stunt-nutzt-BQDKTNZT4FDIVAB6GLENNIZQNI.html

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