Lass uns das zu Ende bringen, möglichst sortiert. Zwei Dinge vorab, weil sie echte Missverständnisse sind: Ich habe niemandem unterstellt, NIUS zu zitieren – ich habe NIUS als einen der Hetzer und Falschbehauptungsquelle benannt, nicht dich als deren Nutzer. Und mein unglücklicher Satz, ich bestreite "echte Probleme": Ich bestreite nicht, dass es einige Konfliktfälle gibt und seit 1981 (TSG) immer mal wieder gab. Ich bestreite, dass daraus neue, dramatische, ungeregelte, vom SBGG verursachte Probleme folgen. Das ist der ganze Unterschied – und genau an dem trennen wir uns.
Denn dein letzter Beitrag legt für mich offen, worum es dir meiner Ansicht nach eigentlich geht. Du schreibst: "unabhängig davon, was ein Zettel sagt" gehöre die Person da nicht rein. Das ist keine Verfahrensfrage mehr – wer entscheidet, Behörde oder Gericht –, sondern eine Geltungsfrage. Du sprichst damit der Geschlechtsidentität jede Relevanz ab, auch dann, wenn der amtliche Eintrag, das Recht und die Person selbst etwas anderes sagen. Das darfst du so sehen. Aber es ist eine weltanschauliche Setzung, kein Rechtsbefund – und das deutsche Recht und die med.-psych. Fachgesellschaften teilen sie nicht. Aus guten juristischen und praktischen Gründen stellt das Recht zunächst auf das amtliche, inzwischen selbstbestimmte Geschlecht ab und wägt dann ab, wenn schützenswerte Belange Dritter dagegenstehen.
Die gleiche Intention finde ich auch in der Sprache. Mit "single sex space" importierst du eine Kategorie aus der angelsächsischen Debatte, die nur auf die Biologie zielt. Das deutsche "nach Geschlecht getrennt" meint das nicht zwingend. Es schließt das amtliche und das gelebte Geschlecht ein. Genau deshalb wird im Einzelfall abgewogen statt pauschal ausgeschlossen. Dein "sonst kann man es auch ganz lassen" ist ein willkürliches entweder-oder, das es weder im Recht noch im Alltag so gibt: Die Abwägung ist der Mittelweg, der funktioniert.
Der vermeintliche Widerspruch zwischen Sauna-Bund und Fitnessstudio ist deshalb keiner. Es gilt in beiden Fällen dieselbe Norm: Ausschluss nur bei sachlichem Grund. Beim Sauna-Bund als allgemeine Satzung, also kein gerichtsfähiger Fall. Ob das auf Dauer so pauschal haltbar sein wird, werden wir sehen. Ich zum Beispiel dürfte dann rein, aber ich bin keine Frau.
Im Erlanger Fall ist es strittig, weil die Person ausdrücklich auf Umkleide und Dusche (aka besondere Schutzräume) verzichtet hat. Ob das als Argument gegen Hausrecht und Vertragsfreiheit trägt, klärt jetzt das Landgericht. Dass es geklärt wird, ist kein Skandal, sondern der normale Mechanismus im Rechtsstaat. Und dieser Fall hängt ohnehin nicht am SBGG: Die Person war vor dessen Inkrafttreten anerkannt, und das Bundesjustizministerium selbst hat erklärt, dass das SBGG an Vertragsfreiheit und Hausrecht nichts ändert.
Beim Stichwort AfD sind wir uns näher, als es klingt: Verharmlosung kostet Vertrauen, da hast du recht. Aber die Aufblähung von Einzelfällen zur Systemkrise nützt ihr mindestens genauso. Der Schutz vor beidem heißt präzise bleiben, Fall für Fall – und das tun die Gerichte gerade.
Zum Schluss noch das: Du nennst mich einen "schlecht verkappten Aktivisten". Das unterstellt mir in einem Atemzug eine verborgene Agenda und nebenbei ein Geschlecht, das du nicht kennst. Pikant in einer Debatte, in der es im Kern genau darum geht, wer wem was zuschreiben darf. Ich lasse beides auf sich beruhen, selbst wenn ich bisher, wie alle anderen Diskutierenden hier, keine Notwendigkeit sah, mich und meine Hintergründe zu erklären. Mir fällt nur auf, dass derselbe Strang, der davor "definiere ad hominem" textete, jetzt bei meinen Motiven angekommen ist.
Wir bewerten dieselben Tatsachen unterschiedlich, weil wir der Identität unterschiedliche Geltung zumessen. Das lässt sich offenbar hier nicht auflösen, und deshalb auch an dieser Stelle beenden.