Humanistischer Verband Deutschlands

Der Humanistische Verband Deutschlands vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionsfreien in Staat und Gesellschaft. Er bringt sich in aktuelle ethische Debatten ein und engagiert sich auf der Basis von Toleranz, Selbstbestimmung und Solidarität für eine menschlichere Gesellschaft. Als Weltanschauungsgemeinschaft ist er den Kirchen gemäß Art. 140 Grundgesetz gleichgestellt.

Artikel des Autoren

Hauptsitz des HVD in Berlin

Wer Vielfalt und Demokratie fördert, braucht Sicherheit

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg (HVD) kritisiert die angekündigten Kürzungen für das Programm "Demokratie leben" und fordert eine gesetzliche Grundlage für eine langfristige Förderung für zivilgesellschaftliche Projekte, die sich für die Demokratie und eine offene Gesellschaft einsetzen. "Es ist Zeit zum Handeln, Abwarten und Kürzungen stärken die rechtsextremen Strukturen", so Vorstand David Driese.

HVD fordert gesellschaftspolitische Diskussion

Steigende Kirchenaustritte, fehlende Konsequenzen

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Kirchenaustritte bundesweit deutlich gestiegen. Die Deutsche Bischofskonferenz vermeldet, dass 216.000 Katholiken 2018 die Kirche verlassen hätten. Dies sei gegenüber 2017 ein Anstieg um 30 Prozent. Bei den Protestanten seien für das Jahr 2018 12 Prozent mehr Austritte zu verzeichnen als im Vorjahr, teilt die EKD mit.

Die Bundeswehr bei einem Staatsakt.

HVD Niedersachsen fordert Humanistische Beratung

Auricher Erklärung

Am 29. Juni 2019 hat sich der Landesvorstand des Humanistischen Verbandes Niedersachsen, K. d. ö. R. eine Erklärung zur Einführung Humanistischer Beratung und Seelsorge zu eigen gemacht, die zuvor auf einer Bildungstagung in Aurich verfasst wurde.

Humanistischer Verband Deutschlands begrüßt BGH-Grundsatzentscheidung zur Suizidbegleitung

Der Patientenwille zählt

Der Patientenwille zählt – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute entschieden. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.