Gerichtsurteil

Drei Frauen im Niqab

Vermummt am Lenkrad

Niqab – diese Verschleierung will eine Muslimin aus dem rheinischen Neuss auch dann tragen, wenn sie am Steuer ihres Autos sitzt. Sie beantragte bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung. Die braucht sie zur Verwirklichung ihres Wunsches. Schließlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Religionsfreiheit gegen Verkehrssicherheit – rechtlich ist der Fall noch in der Schwebe.

Berliner Verwaltungsgericht

Im Zweifel gegen den Angeklagten?

Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.

Oklahoma State Capitol

Keine katholische Charterschule in Oklahoma

Der Bundesstaat Oklahoma schaffte es vor einigen Monaten mit einem schulpolitischen Novum in die Schlagzeilen: Dort sollte die US-weit erste religiöse Charterschule entstehen. Diesem Vorhaben hat der Supreme Court des Bundesstaats nun einen Riegel vorgeschoben – wegen ernster verfassungsrechtlicher Bedenken.

Kein Kopftuch auf der Richterbank

Versetzen Sie sich in diese unangenehme Situation: Sie sitzen auf der Anklagebank vor einem Strafgericht. Der Richter thront dort in seiner schwarzen Robe. Dann gibt es da auch noch zwei Schöffen, also ehrenamtliche Richter. Wie üblich in Zivilkleidung. Allerdings: Eine Schöffin trägt ein Kopftuch. Darf sie das? Zu dieser Frage gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung.

Kirche darf die Zeit ansagen

Süßer die Glocken nie klingen – das singt sich so leicht in der Weihnachtszeit. Doch wenn es aus dem Kirchturm schallt, so regt sich manch einer darüber auf, fühlt sich belästigt. Gegen solcherart Geräuschimmissionen kann man sich vor Gericht zur Wehr setzen, aber die Aussichten stehen nicht gut. Das beweist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Theologe darf schwule Priester "Parasiten" nennen

"Plage", "Krebsgeschwür" und "Kolonie von Parasiten" – mit diesen Begriffen darf ein Theologe in einem Zeitschriftenartikel schwule Priester bezeichnen. Das hat ein schweizerisches Gericht Ende April entschieden. Nach Ansicht von Strafrichterin Petra Vannoni stellen diese Formulierungen weder eine Diskriminierung noch eine Aufstachelung zum Hass dar. Deshalb kommt der Herausgeber des Blattes, Manfred Hauke, ohne Strafe davon.

"May the Foreskin be with you!"

Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen bzw. sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.