Schweiz

Haftungsbeschränkung für "Religionsgemeinschaften"!

Religionsgemeinschaften sind diffuse Gebilde mit höchst fragwürdiger Organisation der Zugehörigkeit von Minderjährigen. Sie geniessen Sonderrechte für ihre Parallelgesellschaft und bitten den Staat darüber hinaus auch ungeniert zur Kasse. Es ist höchste Zeit, dass der gesetzliche Rahmen für diese Gebilde auf das Vereinsrecht und damit auch deren gesellschaftliche Haftung beschränkt wird.

Die Forderung an Muslime hierzulande ist gestellt: Distanziert euch von den Gottesstaatkämpfern und ihren Schandtaten. Wer aber genau sind die Adressaten? Müssen alle "Anständigen", die an Gott/Allah/Jahwe etc. glauben, jedes Mal auf die Strasse gehen, wenn "Extremisten" zuschlagen? Sind sie etwa dafür haftbar?

Sind sie nicht, aber sie sollten dann auch stets in aller Bescheidenheit zugeben, dass sie jeweils nur im Namen ihrer kleinen aktiven Minderheit sprechen und nicht im Namen aller, die den gleichen übernatürlichen Helden anbeten.

Wenn Religionsgemeinschaften Vereine wären, dann hätten sie Statuten mit einem Vereinszweck und einem Aufnahme-, bzw. Austritts- oder Ausschlussverfahren. Vereinsmitglieder müssen den Beitritt zum Verein höchstpersönlich erklären und sich an die Statuten halten. Wer das nicht tut, der kann ausgeschlossen werden und darf sich nicht mehr im Namen dieses Vereins äussern. So einfach ist das.