Selbstbestimmung

Informationsfreiheit statt Ordnungsstrafe wegen § 219a StGB

Am 27. Juni 2018 setzten zehn Aktivist*innen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung ein Zeichen für die Streichung des Paragrafen 219a StGB: Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu § 219a StGB standen sie mit bedruckten T-Shirts auf und wurden von Stephan Brandner (AfD-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender) des Saales verwiesen. 

Dr. Verena Weyer und Dr. Bettina Gaber

Der Kampf gegen Paragraf 219a wird weitergehen

Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.

"Es kann nicht früh genug sein, sich um Kinderschutz zu kümmern!"

Pünktlich zum 7. Mai 2019, dem "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) startete die einjährige Aufklärungskampagne "Mein Körper – Unversehrt und Selbstbestimmt" mit einer Pressekonferenz in Berlin. VertreterInnen der drei Organisationen "Terre des Femmes", "MOGiS e.V." und "Projekt 100% Mensch" stellten die Gedanken und Ideen rund um die Kampagne vor. Ergänzt wurde das Podium durch Seyran Ateş – Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.

"Medical Students for Choice"

Ein fauler Kompromiss

Gestern verabschiedete die Bundesregierung die als "Kompromiss" bezeichnete Neufassung des § 219a StGB. Terre des Femmes und auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisieren diesen Beschluss und fordern: "Weg mit § 219a!"

1000 Kreuze Marsch Münster 2017

Ein durchsichtiges taktisches Manöver

In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.

"Medical Students for Choice"

"Es ist absurd, dass wir heute hier auf der Straße stehen."

In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.

Der Kompromissvorschlag der Großen Koalition ist eine Null-Nummer

Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.