Selbstbestimmung

Nein zum World Hijab Day

Der jährliche World Hijab Day am heutigen 1. Februar soll laut seiner Initiatiorin der Solidarität mit Musliminnen dienen. Anlässlich des 2013 von Nazma Khan in den USA ins Leben gerufenen World Hijab Days organisierten der Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland, die Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung und Frauen für Freiheit die Fachveranstaltung "FrauenStimmen gegen Gewalt sagen Nein zum World Hijab Day" zum Thema Kopftuch.

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

"Jederzeit muss jeder Mensch gehen können, wenn er es für notwendig und für angebracht hält"

Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.

An die Gesetzgeber: Bitte respektiert die Lebensende-Entscheidungen eurer Bürgerinnen und Bürger besser!

Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht.

Notausgang

DIGNITAS-Deutschland kritisiert Leopoldina

Mit Redaktionsschluss vom Juli 2021 hat die Leopoldina einen Debattenbeitrag zu dem veröffentlicht, was sie eine "Neuregelung des assistierten Suizids" nennt. Empirische Daten, die eine verengende Regulierung der Selbstbestimmung nahelegen, geschweige denn rechtfertigen könnten, präsentiert sie darin keine. Dass sie sich mit Personenkreisen ausgetauscht hätte, die praktische Erfahrung mit Suizidhilfe haben, ist nicht ersichtlich. Eine Einschätzung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland).

Sterbewillige brauchen Ansprechpartner

Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.

Der Mythos der unberührten Frau

Weniger als 50 Prozent aller Frauen bluten beim ersten Geschlechtsverkehr. Trotzdem hält sich der Mythos vom unversehrten Jungfernhäutchen, das für die Reinheit und Ehrbarkeit einer Frau stehe, hartnäckig. Wie falsch und konstruiert diese Annahme ist, zeigt sich schon in der Tatsache, dass medizinisch gesehen kein Jungfernhäutchen existiert. Zur Überwindung dieses repressiven Konzepts bedarf es daher nicht nur einer Aktualisierung der Kritik, sondern konkreter politischer Handlungen.

Bundesverfassungsgerichtsurteil wird ignoriert

Beide in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe von Gruppenanträgen zu einem Bundesgesetz zur Regulierung von Suizidhilfe werden vom Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland)" in Hannover abgelehnt. Sie verletzen das Grundgesetz und können vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Nur gut gemeint

Ende Januar wurden von den Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) beziehungsweise von Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Letzterer versteht sich nur als Diskussionsgrundlage für die spätere Erstellung eines Gesetzes. Beide Vorschläge haben eine für Gesetze untypische Länge und werfen die Frage auf: Warum will man für Deutschland das Rad neu erfinden?