Keine allgemeinen Studiengebühren in Thüringen

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Friedrich-Schiller-Universität Jena (Foto: jena.de)

WEIMAR. (hpd) Die neue SPD-Grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat jetzt einen Gesetzentwurf angekündigt, nach dem ab Wintersemester 2011/12 die Studiengebühren in diesem Bundesland wieder abgeschafft werden sollen. Wie sieht die Lage hierzu in Thüringen aus?

Der Freistaat Thüringen hatte sich bereits unter der CDU-Alleinregierung von Dieter Althaus gegen allgemeine Studiengebühren ausgesprochen. Allerdings war für diese Entscheidung nicht die soziale Selektion, die durch Studiengebühren verschärft wird, sondern nur der demografische Wandel ausschlaggebend. Denn als eines der „neuen“ Bundesländer sieht sich Thüringen mit sinkenden Schülerzahlen und damit auch sinkenden Immatrikulationszahlen konfrontiert. Nach der Einführung von allgemeinen Studiengebühren in einigen Bundesländern erhoffte sich der Freistaat dagegen eine Kompensation durch „Studiengebührenflüchtlinge“. Gleichzeitig wurden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Land geschlossen, die die Finanzierung der Hochschulen für vier Jahre sichern soll, wenn diese die Immatrikulationszahlen stabil halten.

Wenn man dieser Argumentationslinie folgen möchte, scheint es logisch, die bereits 2003 an allen Hochschulen eingeführten Langzeitstudiengebühren nicht neu zu überdenken und beizubehalten - trotz der nur geringen Gebührenzahlerquote. Die Langzeitstudiengebühren fallen nach vier Semestern der Überschreitung der Regelstudienzeit an und verschärfen nur die oft schon prekäre Lage der betroffenen Studenten und führen zu weiterer Studienzeitverlängerung oder Abbruch.

Mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes 2007 führte die Landesregierung den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag ein. Die Einführung der Zahlung von 50 € pro Semester wurde von Anfang an mit Protesten der Thüringer Studierendenschaften begleitet; es fanden mehrere Boykotte statt. Auch rechtlich wurde gegen den Verwaltungskostenbeitrag vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Weimar erklärte den Beitrag im September 2009 jedoch als rechtmäßig. (Az. 2 K 1128/08 We)

Mit der Landtagswahl 2009 verlor die CDU ihre absolute Mehrheit. Die SPD wurde Koalitionspartner und setzte eines ihrer Wahlkampfversprechen vorbildlich schnell um. Am 17.12.2009 beschloss die Landesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf, der die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrages zum Wintersemester 2010/2011 beinhaltet. Die Hochschulen wurden aber von der Landesregierung angehalten, diese Gebühr bereits zum Sommersemester 2010 nicht mehr zu erheben. Des Weiteren müssen Studierende, die das 60. Lebensjahr beendet haben, eine Gebühr von mindestens 125 € und maximal 500 € je nach Studienplatzkosten pro Semester zahlen.

Perspektivisch ist in Thüringen, zumindest bis zur nächsten Landtagswahl 2014, keine Einführung allgemeiner Studiengebühren zu erwarten. Allerdings ermöglicht das 2006 beschlossene Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz den Hochschulen die Einführung verschiedener anderer Gebühren. So gibt es beispielsweise an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena bereits mehrere gebührenpflichtige nicht konsekutive Masterstudiengänge und eine sogenannte Säumnisgebühr in Höhe von 25 €, die bei verspäteter Rückmeldung fällig wird. Diese wird momentan rechtlich noch angefochten.

SRK