Selbstentscheidung bei Indikation

BERLIN. (HVD/hpd) Der Humanistische Verband Deutschlands lehnt den Änderungsvorschlag im Schwangerschaftskonfliktgesetz ab, der darauf ausgerichtet ist, eine Beratungspflicht mit einer vorgegebenen Zielsetzung einzuführen.

 

„Die Beratung einer Schwangeren muss ergebnisoffen geführt werden, weil nur so sicher gestellt werden kann, dass die Rechte der Schwangeren gewahrt werden und dem entstehenden Kind optimale Lebenschancen ermöglicht werden,“ sagt Dr. Horst Groschopp, Präsident des HVD.
 

Das Thema Schwangerschaftsabbrüche aufgrund medizinischer Indikation, das auch unter dem Schlagwort „Spätabtreibung“ in der Öffentlichkeit kursiert, wird seit einigen Monaten in allen Parteien des Bundestages heftig diskutiert. Es gab zahlreiche Gesetzentwürfe zu dieser Thematik. Nunmehr soll in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie ein Kompromiss gefunden werden, nachdem im Vorfeld eine Einigung einiger Vertreter der jeweiligen Entwürfe stattgefunden hat. Zu unterstützen ist der neu entwickelte Entwurf der Abgeordneten um Christel Humme und Elke Ferner (beide SPD), der als Eckpunkte unter anderem enthält, dass bereits vor einer pränatalen Untersuchung eine medizinische Beratung der Frau stattzufinden hat. Denn oftmals können Schwangere mit dem Ergebnis einer solchen Untersuchung nicht ohne starke psychische Belastung umgehen. Gewahrt werden muss auch das Recht auf Unkenntnis etwaiger Krankheiten des Embryos. Neben dem Anspruch – aber nicht der Verpflichtung – auf psychosoziale Beratung, der durch den Mutterpass dokumentiert wird, ist die Schweigepflicht der Ärztinnen und Ärzte über das Ergebnis einer pränatalen Untersuchung wichtig für das Vertrauensverhältnis zwischen Medizinern und Schwangeren. Eine Weitergabe zur zentralen Datensammlung ist überflüssig und schädlich. Abzulehnen ist auch eine starre Fristen-Regelung von drei Tagen nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses, bevor ein Abbruch der Schwangerschaft entsprechend durchgeführt werden darf.
 

„Eine solche Frist wird den Bedürfnissen der einzelnen Frau überhaupt nicht gerecht. Unserem humanistischen Menschenbild entspricht es nicht, wenn Frauen in einer derartigen Konfliktsituation in eine starre Zeitschiene gepresst werden. Es ist auf die jeweils unterschiedlichen Bedürfnisse der Frau einzugehen,“ erklärt Dr. Horst Groschopp weiter. Die Regelungen, die von dem CDU/CSU Abgeordneten Singhammer und anderen eingebracht wurden, widersprechen dem freien Entscheidungsinteresse der Frauen und dienen auch nicht dem Schutz des ungeborenen Lebens, dass auch der HVD als wichtiges Gut ansieht.
 

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Vernunft gegen die Reglementierungswut in diesem Bereich durchsetzt.