Dieter Wedel – ein Opfer publizistischer Verfolgung?
Die strafprozessuale Unschuldsvermutung verbietet es einer Journalistin nicht, ihre Überzeugung zu veröffentlichen, dass bestimmte Anschuldigungen wahr sind. Gerade auch im Hinblick auf die sogenannte MeToo-Debatte ist es gut und wertvoll, dass die Opfer von Straftaten die Möglichkeit haben, auf solche Veröffentlichungen hinzuwirken.