Tierschutz

Schächtverbot ist verfassungswidrig

In Polen tobt seit einigen Jahren der Kampf darum, ob das Schächten - das rituelle Töten von Tieren - erlaubt sei. Nun hat der Oberster Gerichtshof in Warschau geurteilt: Rituelles Schlachten ist wieder erlaubt.

Artenschutz gescheitert

Im südkoreanischen Pyeongchang soll Zwischenbilanz gezogen werden, wie viele der Vorgaben umgesetzt wurden, die sich die Weltgemeinschaft vor vier Jahren im sogenannten Nagoya-Protokoll gesetzt hatte.

Zoos tragen weder zu Bildung noch zur Förderung von Kindern bei

TRAIN. (hpd) Die britische Tierrechtsorganisation Captive Animals Protection Society (CAPS) und andere (Tier-)Advokaten, die sich gegen die Gefangenhaltung von Tieren in Zoos wenden, argumentieren seit Langem, dass diese Einrichtungen nicht nur darin versagen, Kindern etwas über die Natur beizubringen, sondern dass sie sogar einen negativen erzieherischen Einfluss haben.

Zoos manipulieren Besucherzahlen

TRAIN. (hpd) Kaum ein Zoo des deutschsprachigen Raumes wirtschaftet kostendeckend. Dass die einzelnen Einrichtungen für ihren Fortbestand auf Sponsorengelder wie auch auf Dauersubvention aus Steuermitteln angewiesen sind, ist insofern bekannt. Es nimmt deshalb nicht wunder, dass sie, um ihre gesellschaftliche Bedeutung zu dokumentieren, mit geschönten, um nicht zu sagen: vorsätzlich gefälschten Besucherzahlen operieren.

Wenn Elefanten weinen

BERLIN. (hpd) In Indien wurde ein Elefant aus der Gefangenschaft befreit, der seit rund 50 Jahren in Ketten gefangen leben musste. Bei seiner Befreiung sind ihm zur Überraschung der Befreier Tränen aus den Augen getreten. Das zeigt einmal mehr, dass Tiere zu Gefühlen fähig sind.

20.000 Elefanten gewildert

Das Sekretariat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) gab bekannt, dass allein in vergangenen Jahr 20.000 Elefanten von Wilderern getötet wurden.

Titelblatt der ZEIT

Verfassungsziel Speziesismus?

BERLIN. (hpd/gbs) Der ZEIT war die Initiative “Grundrechte für Menschenaffen” eine Titelgeschichte wert, doch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags lehnt die Veröffentlichung der entsprechenden Petition ab. Hauptpetent Michael Schmidt-Salomon hat dagegen Widerspruch eingelegt und die eigentümliche Begründung des Petitionsausschusses argumentativ auseinandergenommen.