Dipl. Phil. He… (nicht überprüft)

Fr. 30 Jan 2026 - 13:35

Antwort auf von Rene Goeckel (nicht überprüft)

Danke an den Autor, danke an Rene Goeckel! Allerdings ist das Verbot aus meiner Sicht überfällig. Der Terror der Revolutionsgarden ist seit Jahrzehnten bekannt, deren Arm reicht bis weit in das vermeintlich sichere Exil (Beispiel Fatwah auf Salman Rushdie). Dem Terror der Revolutionsgarden ist aus meiner Sicht nur mit strafrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen des Verfassungsschutzes auf nationaler, EU-Ebene und international zu begegnen. Die überfällige Einstufung als klerikale Terrororganisation kann nur ausdrücklich begrüsst werden.

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