"Für ein Verbot fand sich keine Mehrheit." Das spielt keine Rolle. Denn ein Parteienverbot ist keine Mehrheitsentscheidung. Es ist eine rechtliche Prüfung von Voraussetzungen durch das höchste deutsche Gericht.
Wo Mehrheitsentscheidungen nicht juristisch, aber faktisch hineinspielen, das ist eben der Verbotsantrag. Der aber, das muss wohl immer wieder betont werden, kein Verbot impliziert. Auch ein Verbotsantrag, das wird zu Recht immer deutlicher artikuliert, kann eine Rechtspflicht von Bundestag, Bundesrat und / oder Bundesregierung sein, wenn die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten einer Partei eine gewisse Schwelle überschritten haben. Ándersherum: Ein Verbotsantrag darf nicht Gegenstand politischer Opportunität sein.