Lieber Udo,
da hast du natürlich recht, dass es sich bei einem Parteienverbot um keine Mehrheitsentscheidung im demokratischen Sinne handelt. Im vorliegenden Fall wurde das Theater jedoch mit einem Geschworenengericht verhandelt (welches es in Deutschland so heute nicht gibt), so dass für ein Verbot eine Mehrheit der Geschworenen notwendig gewesen wäre. Das spiegelt insofern die Situation vor dem BVerfG, als auch dort eine Mehrheit (sogar zu 2/3 wenn ich recht informiert bin) der Richter zu überzeugen wäre.
Sebastian Schnelle - Autor des Artikels