Nein, das wird nur im Einzelfall aus Gründen gemacht.
Abschnitt 1 Ziffer VI der sächsischen Stafvollzugs-Verordnung(1) bzgl §10 sächsisches Strafvollzugs-Gesetz(2). Beide ziemlich neu (2024/25) und ziemlich gut, weil einerseits sensibel ggü trans und nichtbinären Personen, andererseits - und darauf käme es im Fall L an:
"In besonderen Zweifelsfällen, etwa bei möglichem Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfragestellung zur Manipulation von vollzuglichen Entscheidungen, soll eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme eingeholt werden."
Sprich: Klar wird L zuerst ins Frauengefängnis gebracht ((1) Absatz 1). Dort gibt es sofort das Antrittsgespräch, in dem das Thema zur Sprache kommt. Mutmasslicher Ausgang: Stracks in einen Männerknast.
Dagegen wird L natürlich Beschwerde einlegen und die sächsische Justiz wird L - trotz Medientrubel wg clickbait und_oder politischer Agenda - eine med.psych. Beurteilung unter Würdigung von Ls "Wirken" geben und die Entscheidung bestätigen.
Das ist doch alles nicht neu, liebe Leute. Transgeschlechtliche Strafgefangene gibt es seit 45 Jahren und sicherlich auch ein paar cis Dudes, die sich für besonders schlau hielten. Sowas fertigt deutsche Verwaltung routiniert und leidenschaftslos zwischen zweitem Frühstück und Kantine ab, wenn sie einfach gelassen wird. Strafvollzug wird noch mit ganz anderen Leuten fertig.
Der eigentliche Knackpunkt mit dem amtlichen Eintrag ist, dass er im Alltag, also ausserhalb direkter staatlicher Belange, keinerlei Bedeutung hat. Nicht mal der Vorname. Es gibt dafür keine Privilegien, keine Zugänge, nichts.
"Das einzige, was sich ändert ist, unter welchem Namen (und Anrede) Sie Post vom Amt bekommen" - J.Lenders, FDP, bei der 1sten Lesung des SBGG im Bundestag.
Unterhaltet euch mit trans Personen über ihre Erfahrungen: Geschlecht wird "an der Backtheke" konstruiert. So wie ihr da eingeschätzt und angesprochen werdet, das ist euer Geschlecht für eure Mitmenschen.
Und diese Fremdzuschreibung (und der Anspruch der Leute, das zu dürfen) ist das größte Problem und Leid für alle trans UND für alle nicht-männlichen Personen.
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(1) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20838-VwV-Strafvollzug#romVI
(2) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12801-Saechsisches-Strafvollzugsgesetz