Humanes Sterben

DGHS-Vizepräsident Roßbruch: "Unerträgliche Hinhaltetaktik"

Erste Antragsteller bereits verstorben

Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.

HVD Bundesverband:

Künstliche Ernährung muss medizinisch begründet sein

Das Oberlandesgericht München hat Rechtsgeschichte geschrieben. Erstmals wurde ein Schmerzensgeldanspruch zuerkannt, weil ein Arzt das Leben eines schwer kranken dementen Patienten über Jahre künstlich verlängert hatte. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßt, dass Ärzte zukünftig in die Pflicht genommen werden, von sich aus auf eine unzumutbare Verlängerung künstlicher Ernährung hinzuweisen. Die künstliche Ernährung des Patienten mittels PEG-Sonde sah das Gericht nicht als medizinisch indiziert an.

Schweiz

Realitätsverlust oder religiöse Verflechtungen beim SRF?

Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hinterfragt den Entscheid von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, die Fernsehspots von Exit (Deutsche Schweiz) mit Anita Fetz, Peach Weber und weiteren nicht auszustrahlen. Die Behauptung des SRF, Freitodbegleitungen seien "nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten" zeigt, dass das SRF entweder die Realität nicht kennt oder wegen politisch-religiöser Angst eine von Gegnern der Selbstbestimmung im Leben und Lebensende gerne missbrauchte falsche Behauptung kopiert.

Schweiz

Freitodhilfe auch für nicht Todkranke

Aus Basel kommt die erfreuliche Kunde von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Basel-Stadt, welches eindeutig festhält, dass Ärzte berechtigt sind, ein Rezept für Freitodhilfe auch dann auszustellen, wenn die sterbewillige Person nicht unmittelbar vor dem natürlichen Ende ihres Lebens steht.

Kommentar zum staatlichen Verbot der Suizidhilfe in Deutschland

Ein Eingriff in die Selbstbestimmung

Der Deutsche Ethikrat behauptet, dass eine ausnahmsweise Zulassung des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), wie sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2. März 2017 beschloss, der staatlichen Neutralität gegenüber Lebenswertvorstellungen widerspreche. Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ist anderer Meinung: Nicht die ausnahmsweise Zulassung, sondern ein Verbot der Abgabe widerspricht dem Prinzip der Neutralität gegenüber individueller Lebensgestaltung und stellt einen unzulässigen staatlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen dar.

Staatliche Freitodhilfe - Gröhes Alptraum und die FDP

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum möglich gewordenen Erhalt des Suizidmittels Natriumpentobarbital (NaP) mehren sich von sterbewilligen Patienten entsprechende Anträge. Diese können an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt werden. Gesundheitsminister Gröhe will solche "staatliche Selbsttötungshilfe" unbedingt verhindern. Das Gericht hatte auf das verfassungsmäßig begründete Persönlichkeitsrecht verwiesen, welches auch ein Lebensende durch Freitod einbeziehen kann. Dieses Recht greift eine sozialliberale Initiative für ihr Wahlkampfprogramm positiv auf – die FDP.

DGHS-Podiumsdiskussion in Köln

Sterbefasten – eine Form des selbstbestimmten Sterbens?

Experten aus Medizin, Medizinethik und Rechtswissenschaft diskutierten vergangenen Mittwoch in Köln über das Sterbefasten als Form selbstbestimmten Sterbens. Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. veranstaltete Podiumsdiskussion stieß auf reges Interesse: der 200 Plätze fassende Veranstaltungsraum war fast vollständig besetzt.