Humanes Sterben

Sturm der Entrüstung von "Lebensschützern" und gegen sie

Unerträglich leidenden Patienten, denen keine lindernde Therapie mehr helfen kann, ist höchstinstanzlich ein neuer möglicher Weg zum Suizid eröffnet worden. Im O-Ton berichtet das heute journal des ZDF vom 3. März dazu: "Schwerkranke haben in extremen Ausnahmefällen das Recht auf tödliche Medikamente. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestern hat heftige Reaktionen ausgelöst."

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Ein Lichtblick für Schwerstkranke

Es gibt noch Richter in Deutschland

Der 2. März 2017 dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen: An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die entscheidende Bresche in eine heftig verteidigte mittelalterliche Phalanx von Scheinheiligkeit, Ignoranz, Macht- und Finanzgelüsten geschlagen. Dadurch eröffnet sich Schwerstkranken in Deutschland ein Lichtblick, ihr Leben dann, wenn es ihnen zu schwer geworden ist, schmerzlos und endlich ohne eine beschwerliche Reise ins Ausland beenden zu können.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Bahnbrechendes Suizidhilfeurteil oder praxisferne Ausnahmeregelung?

Unheilbar Schwerstkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung, wie das in der Schweiz dazu gebräuchliche Mittel Natrium-Pentobarbital (Nap). Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter machten verfassungsrechtliche Gründe geltend und verwiesen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht – dies könnte Auswirkungen auf die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den rigorosen § 217 StGB haben. 

Mehrere Beschwerden gegen § 217 StGB beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht

Kriminalisierte Palliativmediziner müssen Patienten im Stich lassen

Es handelt sich um das ethisch heikelste Strafgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Wer weiterhin als Palliativmediziner seinen Patienten zu Hause hinreichend Medikamente gegen Durchbruchschmerz oder gefürchtete Erstickungsnot überlässt, kommt möglicherweise ins Gefängnis.

Dr. Matthias Thöns

Problem Übertherapie am Lebensende

"Sterbende haben keinen Rechtsschutz"

Schätzungen zufolge fallen rund die Hälfte aller Gesamtgesundheitsausgaben im letzten Lebensjahr an. Dr. Matthias Thöns vermutet eine der Hauptursachen für die Explosion der Gesundheitskosten am Lebensende in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe, die er "Sterbeverlängerungskartell" nennt. Warum sich diese Allianz in erster Linie nicht mehr um ihre Patienten, sondern um Gewinnmaximierung kümmert, erklärte der Palliativmediziner am Dienstagabend in Berlin.

Schweiz

Zahl der Freitodbegleitungen rückläufig

Die 1998 gegründete schweizerische Selbstbestimmungsorganisation "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" verzeichnet am Ende des Jahres 2016 9% Mitglieder mehr als Ende 2015; die Zahl der Länder, in welchen deren Mitglieder wohnhaft sind, hat sich innerhalb der Jahresfrist von 69 auf 84 erhöht. Zurzeit zählt der Verein 7.764 Mitglieder. Mit einer Zunahme von 473 Mitgliedern in einem Jahr brachte das Jahr 2016 das bisher stärkste Wachstum des Vereins.

Dr. Erika Preisig, Basel

Fragen an die Schweizer Sterbehelferin Dr. Erika Preisig

"Ich werde deutschen Boden nicht mehr betreten"

BERLIN. (dghs) Das Interesse an der innerdeutschen Debatte um ein "Recht auf Letzte Hilfe" war auch in unserem Nachbarland Schweiz sehr hoch. Hatte man doch Hoffnung, dass sich der "Sterbetourismus" verringern lassen könnte. Nach Verabschiedung des Strafrechtsparagraphen 217 dürften die Anfragen nach legalen Freitodbegleitungen eher wieder ansteigen, aber werden sie erfüllt? Eine Ärztin stand Rede und Antwort.

Was der neue § 217 StGB für die Arbeit der DGHS bedeutet

Genaue Reichweite des Suizidhilfe-Verbots noch unklar

BERLIN. (hpd/dghs) Die Monate vor der Abstimmung des Bundestags über den neuen § 217 des Strafgesetzbuchs am 6.11.2015 waren für viele Vertreter, Freunde und Sympathisanten der DGHS eine der aufregendsten und aufreibendsten Abschnitte ihres Lebens. In unzähligen Veranstaltungen traten sie für die Patientenselbstbestimmung ein und für das Offenhalten der bisher legalen Optionen für die selbstbestimmte Gestaltung des Lebensendes.

Anmerkungen zu einem Buch über Suizidmethoden von Boudewijn Chabot

Was tun, wenn man eher sterben will?

MARBURG. (hpd) Einschlafen und nie mehr aufwachen – wäre das nicht ein schöner Tod? Das ideale Mittel hierfür - ein in Deutschland dank des Arzneimittelgesetzes nicht erhältliches Schlafmittel aus der Gruppe der Barbiturate - wird in der Schweiz bei professionellen Suizidbegleitungen eingesetzt. Was jedoch tun, wenn man dieses Medikament nicht legal erwerben kann? Oder wenn man nach Ansicht derer, die einem den Zugang dazu verschaffen könnten, noch nicht genug leidet oder wenn man z.B. durch einen präventiven Suizid einer Demenz entgehen möchte?