Sterbehilfedebatte
Vorwurf der Inkonsequenz ernst nehmen
BERLIN. (hpd) Die Deutsche Situation ist paradox: Freitodhilfe (egal durch wen und mit welchen Mitteln) ist in Deutschland kein Straftatbestand - anders als z. B. in den Niederlanden (wo sie wie die Tötung auf Verlangen nur Ärzten unter bestimmten Kontrollbedingungen erlaubt ist). Wir haben also die liberalste Voraussetzung zur Zulassung von Freitodhilfe, aber keine ausgewiesene Praxis – wiederum anders als in etlichen unserer Nachbarländer.