Menschenrechte als Leitlinie unseres Handelns

Eine gemeinsame Vision für die Welt (Teil 1)

BERLIN. (hpd) Wir benutzen das Wort "Menschenrechte" relativ häufig und versuchen damit, unsere Sicht auf die Welt zu begründen. Doch was genau ist unter dem Begriff zu verstehen und wie hat er sich entwickelt? Herbert Nebel versucht in der heute beginnenden dreiteiligen Serie die Fragen zu beantworten. Im ersten Teil schaut er auf die Geschichte zurück.

Menschen haben die Fähigkeit, über ihr eigenes Dasein und über ihre Umwelt nachzudenken, Ungerechtigkeiten zu empfinden, Gefahren zu vermeiden, Verantwortung zu übernehmen, Zusammenarbeit anzustreben und moralisches Empfinden, das ethischen Grundsätzen folgt, zu zeigen. Sie haben das Bewusstsein, dass die kulturelle Vielfalt als Quelle von Austausch, Innovation und Kreativität sinnvoll und notwendig ist, jedoch eine Berufung auf diese Vielfalt nicht auf Kosten der Menschenrechte und Grundfreiheiten erfolgen darf. Die Stellung der Frau ist häufig ein Gradmesser für die Bewertung der sozialen Verhältnisse einer Gesellschaft.

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert eine gemeinsame Basis an Grundwerten. Das Internet, die Globalisierung und Migrationsströme in unvorstellbarem Ausmaß ließen unsere Welt zu einem Dorf schrumpfen. Demzufolge brauchen wir einen Grundkonsens über Werte und Normen, der unabhängig von Kultur, Religion oder Nationalität gilt. Für unsere globale Gesellschaft ist ein solcher gemeinsamer Wertekanon durch die Menschenrechte definiert, die – in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen – als Bezugspunkt die Menschenwürde haben. Die Menschenrechte sind zum einzig universell anerkannten Wertesystem der Gegenwart aufgestiegen.

Die "Menschenwürde" geht von der Gleichheit aller Menschen aus, billigt ihnen Rechte zu aber verlangt auch, dass grundlegende Rechte anderer zu beachten sind. Konstitutiv für die Menschenwürde als oberstem Prinzip ist seine allgemeine Verbindlichkeit. Sie kann nicht zu- oder aberkannt werden, sie steht jedem Menschen zu und muss geachtet werden.

Hunderte Millionen von Menschen sind weltweit von einem selbstbestimmten Leben in Würde ausgeschlossen. Hunger, keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, leben ohne sanitäre Anlagen, ohne Zugang zu Gesundheits- und Bildungssystemen, Obdachlosigkeit, ohne Arbeit oder Arbeit unter ausbeuterischen Lebensbedingungen ist für diese Menschen die Lebenswirklichkeit.

Ist die Menschenwürde in eine "Werte-Nische" abgeschoben worden weil sie durch einen inflationären und unpräzisen Gebrauch zu einer Trivialisierung der Menschenrechts-Idee geführt hat? Diese Frage muss beantwortet werden, denn es gilt, die offene, auf Menschenrechte für alle basierte Gesellschaft im Innern zu erkämpfen und zu verteidigen, um auch nach außen als glaubwürdiger Fürsprecher der universellen Menschenrechte auftreten zu können. Menschenrechte müssen immer wieder bekräftigt und verkündet werden, denn die Kenntnis der Menschenrechte ist Voraussetzung dafür, dass Menschen sie einfordern.

Der lange Kampf für Menschenrechte – ein Blick zurück

Die Gesellschaft in der Antike beruhte auf Ungleichheit. Griechische und römische Philosophen stellten jedoch Überlegungen an, aus denen später die modernen Menschenrechte entwickelt wurden. Die "alten Griechen" hatten eine "Idee des Menschen". Für sie war der Mensch das Maß aller Dinge und alle Menschen seien bereits durch ihr Menschsein gleich. Und mit der Existenz eines universellen, über alle Ländergrenzen hinweg gültigen Menschenrechts mit gleichen Rechtsansprüchen für alle Bewohner knüpfte das römische Recht an diese griechischen Ideen an.

Menschenrechtsabkommen der UN:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • UN-Antifolter-konvention
  • UN-Behindertenrechts-konvention
  • UN-Frauenrechtskonvention
  • UN-Kinderrechtskonvention
  • UN-Konvention gegen Verschwindenlassen
  • UN-Rassendiskriminierungs-konvention
  • UN-Sozialpakt
  • UN-Völkermordkonvention
  • UN-Wanderarbeiter-konvention
  • UN-Zivilpakt

Menschenrechte in Europa:

  • Europäische Grundrechte-Charta
  • Europäische Menschenrechts-konvention
  • Europäische Sozialcharta
  • Rahmenüberein-kommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Im christlichen Mittelalter klafften philosophische Theorien und politische Praxis immer noch weit auseinander. Jedoch führte der Gedanke, dass jeder Menschen ein Abbild Gottes sei und alle Menschen über alle Staatsgrenzen hinweg ein Menschenreich bilden hin zur Erkenntnis eines Völkerrechts und zu einer Universalität des Menschenrechts. Im Mittelpunkt stand nicht mehr der Glaube an Gott, sondern der Mensch als solcher. Diese Fokussierung des Blicks auf den Menschen und die Betonung der Vernunft des Menschen legte den Grundstein für die späteren Gedanken der Aufklärung und die von ihr angestoßenen Umwälzungen.

Humanismus und Aufklärung gelten heute als Wiege der Grund- und Menschenrechte – und damit auch der Gleichheit als verfassungsrechtliches Prinzip. Humanismus wird verstanden als demokratische und aufklärerische Kulturbewegung, deren Grundsätze sich in den Menschenrechten spiegeln und die in Italien während der Epoche der Renaissance ihren Ausgang nahm. Die Aufklärung definiert die wichtigsten Merkmale der Menschenrechte, etwa ihre Unveräußerlichkeit. Sie betonte die Vernunft des Menschen und stellt der religiös verankerten Jenseitigkeit des Menschen seine Diesseitigkeit entgegen. Zum Wesen der Aufklärung zählt die Berufung auf die Vernunft als universelle Urteilsinstanz, der Kampf gegen Vorurteile, die Hinwendung zu den Naturwissenschaften, das Plädoyer für Toleranz in Religionsfragen sowie die Orientierung am Naturrecht. Die Menschenwürde ist ein Bestandteil dieses Naturzustandes und der Staat hat die Aufgabe, die Naturrechte des Menschen zu schützen.

Für Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) ist das Menschenrecht auf Freiheit die Basis des Staates. Für Immanuel Kant (1724–1804) ist das Freiheitsrecht das einzige  Menschenrecht, von dem sich alle anderen Menschenrechte ableiten lassen. Die Wahrung des Freiheitsrechts werde damit zur Legitimation des Staates. Dieses so verstandene Menschenrecht ist für Kant unteilbar und beansprucht eine universelle Geltung für die Menschheit im Ganzen.