Gesellschaft

Empfindsame Tiere: Schweine

Tierquälerei wird kaum bestraft

Die Tierrechtsorganisationen Deutsches Tierschutzbüro, SOKO Tierschutz, Animal Rights Watch (ARIWA) und tierretter.de haben die Website www.tierschutz-skandale.de veröffentlicht. Hinter der Website verbirgt sich eine Datenbank der Tierschutz-Skandale, die diese Organisationen seit 2016 dokumentiert und veröffentlicht haben. Ohne die Organisationen wären die 163 Fälle von Tierquälerei in der tierhaltenden Landwirtschaft vermutlich niemals entdeckt und aufgedeckt worden, denn die Behörden hatten keine Kenntnis davon.

Die Kirche haftet

Die Kirche haftet für die Missbrauchstaten ihrer Kleriker, die ihr Amt zur Tatbegehung nutzen, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Leitungsverantwortlichen. Das folgt aus den Grundsätzen der Amtshaftung, wie sie von Gerecke/Roßmüller letztes Jahr in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ausführlich dargestellt wurden. Diese in der Rechtspraxis herrschende Auffassung wurde nunmehr vom Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13. Juni bestätigt.

Die Welt der Desinformationen, Lügen, Manipulationen und Verschwörungsmythen

"Heute kann jeder und jede jeden Unsinn veröffentlichen und über Soziale Netzwerke in die Welt hinausblasen. Wenn der richtige Ton angeschlagen wird, sorgen Algorithmen dafür, dass er oder sie gehört wird". Angriffe aktivieren auch Abwehrkräfte; vor zwei Jahrzehnten begann der Kampf gegen Fake News in den USA, 2014 stellte sich "CORRECTIV.Faktencheck" als erstes gemeinnütziges Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum der Aufgabe, Falschnachrichten zu kennzeichnen und Fakes Recherchen entgegenzusetzen.

Immer mehr Religionslose: Die Politik muss nun handeln

32,3 Prozent der Schweizer Bevölkerung bezeichnen sich gemäß neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) als "ohne Religionszugehörigkeit". Weitere 36,6 Prozent gehören zwar formal einer Religion an, bezeichnen sich selbst aber weder als religiös noch als spirituell. Angesichts dieses rasanten Bedeutungsverlusts der Religionen fordert die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) eine konsequent säkulare Politik auf allen Ebenen.

300.000 Euro für Missbrauchsopfer

Am Dienstag hat das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Das ist der erste Fall, in dem ein Gericht einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspricht.

Entscheidung über die Klage des bfg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Morgen wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) entscheiden. Mit dem PAG steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen sind verfassungswidrig und können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden.

Adam Smith: "Ein Fixstern der Aufklärung"

Im Juni jährt sich der 300. Geburtstag von Adam Smith. Gerhard Streminger, Philosoph und Beiratsmitglied des Hans-Albert-Instituts, hat eine Biografie über den schottischen Aufklärer geschrieben, die kürzlich als E-Book bei Rowohlt veröffentlicht wurde. Im Interview erklärt Streminger, was das Denken von Smith auszeichnet und welche Missverständnisse bei der Interpretation seines Werks kursieren.

Sinkende Unterstützung für LGBT+-Rechte

Eine klare Mehrheit der Deutschen befürwortet die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Seit 2021 ist die Akzeptanz für die Ehe für alle und Regenbogenfamilien in Deutschland jedoch stark gesunken. Das belegt eine internationale Studie, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Ipsos anlässlich des Pride Month durchgeführt hat. Auch in anderen westlichen Ländern wie den USA hat die Unterstützung für LGBT+-Rechte zuletzt merklich nachgelassen.

Mario Gembus

Die außerordentlich gute Streikbeteiligung ist ein Durchbruch

In der diesjährigen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di im Februar und März zu Warnstreiks aufgerufen. Im März kam es dabei auch zu Warnstreiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft, die von ver.di organisiert worden waren. Diese kollektiven Arbeitsniederlegungen fanden statt, obwohl von kirchlichen Arbeitgebern weiterhin entschieden die Position vertreten wird, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben hätten gar kein Streikrecht. Der hpd sprach über die Streiks und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mit Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für Kirchen, Diakonie und Caritas.