Suizidhilfeverbot bleibt vorerst in Kraft
BERLIN. (hpd) Der Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins Sterbehilfe Deutschland, den neuen § 217 StGB zur strafbaren Förderung der Suizidhilfe sofort außer Kraft zu setzen, wurde Ende vergangener Woche abgewiesen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts veröffentlichte am 8. Januar ihren entsprechenden Beschluss.